KIF515:Resolutionen/Cyberangriffe: Unterschied zwischen den Versionen
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# Es müssen Notfallkonzepte erarbeitet und bestehende überprüft werden, welche im Falle eines Cyberangriffs die schnellstmögliche Wiederherstellung des Studienbetriebs gewährleisten. | # Es müssen nach gängigen Standards Notfallkonzepte erarbeitet und bestehende überprüft werden, welche im Falle eines Cyberangriffs die schnellstmögliche Wiederherstellung des Studienbetriebs gewährleisten. | ||
# Die Kommunikation über erfolgte Angriffe, deren Auswirkungen sowie erfolgte und erwägte Maßnahmen muss zeitnah und transparent an Studierende erfolgen. | # Die Kommunikation über erfolgte Angriffe, deren Auswirkungen sowie erfolgte und erwägte Maßnahmen muss zeitnah und transparent an Studierende erfolgen. | ||
# Priorisiert wiederhergestellt werden sollen Dienste und Plattformen für die Wiederaufnahme des | # Priorisiert wiederhergestellt werden sollen Dienste und Plattformen für die Wiederaufnahme des Studienbetriebs, zur Studienverwaltung und zum Abruf von Bescheinigungen. |
Version vom 4. November 2023, 23:15 Uhr
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Resolution: Cyberangriffe
Einleitung
Aktuell werden immer mehr Hochschulen Ziel von Cyberangriffen. In Folge sind einige oder alle IT-Dienste dieser Hochschulen nicht mehr verfügbar, mit teilweise erheblichen Auswirkungen auf den Lehrbetrieb und damit den Studienfortschritt. Die Konsequenzen erstrecken sich aber auch über das Hochschulleben hinaus, da beispielsweise für BAföG-Anträge oder Krankenkassen benötigte Bescheinigungen nicht abgerufen werden können. Es hat sich gezeigt, dass einige Hochschulrechenzentren auf die IT-Sicherheitslage nicht vorbereitet sind. Häufig fehlen geeignete Notfallkonzepte und Kommunikationsstrukturen, um in diesen Fällen adäquat reagieren zu können.
Resolution
Die 51,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Hochschulen dazu auf, im Hinblick auf die aktuelle IT-Sicherheitslage folgende Punkte zu beachten:
- Es müssen nach gängigen Standards Notfallkonzepte erarbeitet und bestehende überprüft werden, welche im Falle eines Cyberangriffs die schnellstmögliche Wiederherstellung des Studienbetriebs gewährleisten.
- Die Kommunikation über erfolgte Angriffe, deren Auswirkungen sowie erfolgte und erwägte Maßnahmen muss zeitnah und transparent an Studierende erfolgen.
- Priorisiert wiederhergestellt werden sollen Dienste und Plattformen für die Wiederaufnahme des Studienbetriebs, zur Studienverwaltung und zum Abruf von Bescheinigungen.