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== Resolutionsentwurf ==
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= Resolution: Cyberangriffe =


Aktuell werden immer mehr Hochschulen Ziel von Cyberangriffen.
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In Folge sind einige oder alle IT-Dienste dieser Hochschule nicht mehr verfügbar, mit teilweise erheblichen Auswirkungen auf den Lehrbetrieb und damit den Studienfortschritt.
== Einleitung ==
Der Einfluss erstreckt sich auch über das Hochschulleben hinaus, da Bescheinigungen über den Immatrikulationsstatus, Leistungsstand sowie für BAföG nicht abgerufen werden können.
Es hat sich gezeigt, dass einige Hochschulrechenzentren auf die IT-Sicherheitslage nicht vorbereitet sind.
Häufig fehlen geeignete Notfallkonzepte und Kommunikationsstrukturen, um in diesen Fällen adäquat reagieren zu können.


Die {{KIF|51.5}} fordert die Hochschulen dazu auf, im Hinblick auf die aktuell IT-Sicherheitslage folgende Punkte zu beachten:
Aktuell werden immer mehr Hochschulen Ziel von Cyberangriffen. In Folge sind einige oder alle IT-Dienste dieser Hochschule nicht mehr verfügbar, mit teilweise erheblichen Auswirkungen auf den Lehrbetrieb und damit den Studienfortschritt. Die Konsequenzen erstrecken sich auch über das Hochschulleben hinaus, da beispielsweise für BAföG-Anträge oder Krankenkassen benötigte Bescheinigungen nicht abgerufen werden können. Es hat sich gezeigt, dass einige Hochschulrechenzentren auf die IT-Sicherheitslage nicht vorbereitet sind. Häufig fehlen geeignete Notfallkonzepte und Kommunikationsstrukturen, um in diesen Fällen adäquat reagieren zu können.


# Es müssen Notfallkonzepte erarbeitet werden, welche im Falle eines Cyberangriffs die schnelle Wiederherstellung des Studienbetriebs gewährleisten. Bestehende Notfallkonzepte sollten überprüft werden, ob sie auch die schnelle Wiederherstellung eines Lehrbetriebs ermöglichen.
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== Resolution ==
 
Die {{KIF|51.5}} fordert die Hochschulen dazu auf, im Hinblick auf die aktuelle IT-Sicherheitslage folgende Punkte zu beachten:
 
# Es müssen Notfallkonzepte erarbeitet und bestehende überprüft werden, welche im Falle eines Cyberangriffs die schnellstmögliche Wiederherstellung des Studienbetriebs gewährleisten.
# Die Kommunikation über erfolgte Angriffe, deren Auswirkungen sowie erwägte Maßnahmen muss zeitnah und transparent an Studierende erfolgen.
# Die Kommunikation über erfolgte Angriffe, deren Auswirkungen sowie erwägte Maßnahmen muss zeitnah und transparent an Studierende erfolgen.
# In der Wiederherstellung von Diensten nach Erfolgen eines Cyberangriffs, sind Plattformen für Studierende [... mit Fokus auf jene zur Erfüllung der Punkte aus der Einleitung ...] zu priorisieren.
# Priorisiert wiederhergestellt werden sollen Dienste und Plattformen für die Wiederaufnahme des Lehrbetriebs, zur Studienverwaltung und zum Abruf von Beschheinigungen.

Version vom 4. November 2023, 17:01 Uhr

Resolution: Cyberangriffe

Einleitung

Aktuell werden immer mehr Hochschulen Ziel von Cyberangriffen. In Folge sind einige oder alle IT-Dienste dieser Hochschule nicht mehr verfügbar, mit teilweise erheblichen Auswirkungen auf den Lehrbetrieb und damit den Studienfortschritt. Die Konsequenzen erstrecken sich auch über das Hochschulleben hinaus, da beispielsweise für BAföG-Anträge oder Krankenkassen benötigte Bescheinigungen nicht abgerufen werden können. Es hat sich gezeigt, dass einige Hochschulrechenzentren auf die IT-Sicherheitslage nicht vorbereitet sind. Häufig fehlen geeignete Notfallkonzepte und Kommunikationsstrukturen, um in diesen Fällen adäquat reagieren zu können.

Resolution

Die 51.5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Hochschulen dazu auf, im Hinblick auf die aktuelle IT-Sicherheitslage folgende Punkte zu beachten:

  1. Es müssen Notfallkonzepte erarbeitet und bestehende überprüft werden, welche im Falle eines Cyberangriffs die schnellstmögliche Wiederherstellung des Studienbetriebs gewährleisten.
  2. Die Kommunikation über erfolgte Angriffe, deren Auswirkungen sowie erwägte Maßnahmen muss zeitnah und transparent an Studierende erfolgen.
  3. Priorisiert wiederhergestellt werden sollen Dienste und Plattformen für die Wiederaufnahme des Lehrbetriebs, zur Studienverwaltung und zum Abruf von Beschheinigungen.