KIF360:Studiengebühren: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: =AK Studiengebühren auf der KIF 36,0 = Wir haben uns in kleiner Runde unterhalten, ob die Fachschaften die Fachbereiche, Fakultäten usw. unterstützen sollen, die St...) |
(Bielefeld nachgetragen) |
||
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
Laut Gesetz muss ein Studierender bei der Ausgabe der Studiengebühren mitbestimmen, es ist aber nicht festgelegt wer das ist bzw. wer den bestimmt. In der Praxis gibt es sowohl eine Senatskommission als auch Fakultätskommissionen, die für die Studiengebührenzuweisung zuständig sind. | Laut Gesetz muss ein Studierender bei der Ausgabe der Studiengebühren mitbestimmen, es ist aber nicht festgelegt wer das ist bzw. wer den bestimmt. In der Praxis gibt es sowohl eine Senatskommission als auch Fakultätskommissionen, die für die Studiengebührenzuweisung zuständig sind. | ||
== Bielefeld == | |||
23%/30%-Selbstbedienung analog zu Paderborn (neu: 23%/15%). Der Rest geht zu 20 (neu: 15) Teilen in einen zentralen, auf Antrag durch 10er-Gremium mit 5 Studenten verteilten Topf, zu 50 (neu: 70) Teilen an die Fakultäten. Die Fakultäten verteilen die Gebühren in Gremien, die aus 3 Stud / 2 Prof / 1 WiMi | |||
bestehen. |
Aktuelle Version vom 14. Mai 2008, 14:07 Uhr
AK Studiengebühren auf der KIF 36,0[Bearbeiten]
Wir haben uns in kleiner Runde unterhalten, ob die Fachschaften die Fachbereiche, Fakultäten usw. unterstützen sollen, die Studiengebühren auszugeben. Der Konsens war sehr schnell, dass sie das sollen. Zwar sind wir grundsätzlich gegen Studiengebühren, aber als Vertreter der Studierenden sind die Fachschaften unserer Meinung nach verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Studiengebühren nicht sinnlos ausgegeben werden. Wenn die Fachschaften eine Blockadehaltung einnähmen, würden die Hochschulen vermutlich schnell das Vetorecht für die Fachschaften abschaffen und das Geld nach eigenem Gutdünken ausgeben.
Anschließend fassten wir zusammen, wie die Situation der Studiengebühren bei den einzelnen Hochschulen ist:
Paderborn:[Bearbeiten]
In NRW gehen 23% der Gebühren in einen Ausfalltopf für Darlehensnehmer. Ca. 20% behält das Rektorat für Infrastrukturmaßnahmen zurück. Der Rest geht an die Fakultäten. Die Fachschaft Mathe/Info hat durch ihre Vertreter in den Fachbereichsleitungen und im Fakultätsrat Einfluß auf die Gebührenausgabe. Es gibt kein offizielles Veto-Recht, faktisch wird aber keine Verwendung durchgesetzt, der die Fachschaftler nicht zustimmen.
Darmstadt:[Bearbeiten]
Die Fachschaft hat ein offizielles Vetorecht. Es wird aber im Vornherein mit der Fachschaft ausgehandelt, wofür die Gebühren ausgegeben werden können. Daher werden aussichtslose Anträge gar nicht gestellt und es war noch nie ein Veto nötig.
Karlsruhe:[Bearbeiten]
Laut Gesetz muss ein Studierender bei der Ausgabe der Studiengebühren mitbestimmen, es ist aber nicht festgelegt wer das ist bzw. wer den bestimmt. In der Praxis gibt es sowohl eine Senatskommission als auch Fakultätskommissionen, die für die Studiengebührenzuweisung zuständig sind.
Bielefeld[Bearbeiten]
23%/30%-Selbstbedienung analog zu Paderborn (neu: 23%/15%). Der Rest geht zu 20 (neu: 15) Teilen in einen zentralen, auf Antrag durch 10er-Gremium mit 5 Studenten verteilten Topf, zu 50 (neu: 70) Teilen an die Fakultäten. Die Fakultäten verteilen die Gebühren in Gremien, die aus 3 Stud / 2 Prof / 1 WiMi bestehen.