KIF510:Chatkontrolle an Hochschulen: Unterschied zwischen den Versionen

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* Aktuelle Strukturen in Strafverfolgungsbehörden reorganisieren:  
* Aktuelle Strukturen in Strafverfolgungsbehörden reorganisieren:  
: * Es gibt schon genug rechtliche Möglichkeiten zur Strafverfolgung, diese sollen besser genutzt werden.
: * Es gibt schon genug rechtliche Möglichkeiten zur Strafverfolgung, diese sollen besser genutzt werden.
: * Schulungen für technisches Know-How für Personal der Strafverfolgung, um ein angepassteres und effizienteres Arbeiten zu ermöglichen
: * Schulungen für technisches Know-how für Personal der Strafverfolgung, um ein angepassteres und effizienteres Arbeiten zu ermöglichen
: * Mehr Fachpersonal einstellen, um der bereits vorhandenen Überlastung entgegenzuwirken
: * Mehr Fachpersonal einstellen, um der bereits vorhandenen Überlastung entgegenzuwirken
* Schulungen für technisches Know-How für Personal bei Staatsanwaltschaften, Richter:innen und Politiker:innen, um solche Gesetzesentwürfe zu verhindern
* Schulungen für technisches Know-how für Personal bei Staatsanwaltschaften, Richter:innen und Politiker:innen, um solche Gesetzesentwürfe zu verhindern


== Referenzen ==
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<references />
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Version vom 21. Mai 2023, 01:20 Uhr

Aufbauend auf der Resolution "Chatkontrolle" der 50,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften, fordert die 51,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften die Hochschulen dazu auf, mehr Aufmerksamkeit für das Thema des von der EU geplanten Gesetzes[1] zur Chatkontrolle zu erzeugen. Die Konferenz stellt fest, dass dieser Verordnungsentwurf durch seine weitreichenden und einschneidenden Folgen mehr öffentliche Resonanz benötigt.

Begründung

Resolution des letzten Jahres

Hintergrund

Die EU hat den Verordnungsentwurf am 11.05.2022 veröffentlicht, um effektiver gegen Kindesmissbrauch und die Verbreitung von kinderpornografischem Material vorgehen zu können. Dafür sollen Chats (Text, evtl. Sprache) auf die Verbreitung solch illegalen Materials überwacht werden.[2] Um dies zu erreichen, steht u.A. im Raum, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung durch Client-Side-Scanning (mit Hilfe von KI) zu umgehen.

Bedenken

  • alle EU-Bürger:innen werden unter Generalverdacht gestellt
  • KIs werden nicht präzise genug sein
  • Überlastung der Strafverfolgungsbehörden durch viele False-Positives
  • durch Übermittlung von False-Positives schwerer Eingriff in Privatsphäre
  • kann durch Nutzung alternativer Programme leicht umgangen werden
  • Missbrauchspotenzial durch Möglichkeit der Ausweitung der Filter
  • gefährdet Journalisten:innen und Whistleblower

mögliche Lösungsvorschläge

  • Lieber in Aufklärung in den Schulen und Aufklärungskampagnen für Eltern investieren
  • Aktuelle Strukturen in Strafverfolgungsbehörden reorganisieren:
* Es gibt schon genug rechtliche Möglichkeiten zur Strafverfolgung, diese sollen besser genutzt werden.
* Schulungen für technisches Know-how für Personal der Strafverfolgung, um ein angepassteres und effizienteres Arbeiten zu ermöglichen
* Mehr Fachpersonal einstellen, um der bereits vorhandenen Überlastung entgegenzuwirken
  • Schulungen für technisches Know-how für Personal bei Staatsanwaltschaften, Richter:innen und Politiker:innen, um solche Gesetzesentwürfe zu verhindern

Referenzen