KIF360:Anti-Terrorgesetze: Unterschied zwischen den Versionen
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Wir haben vor vielem Angst und daher ein starkes Sicherheitsbedürfnis. Neue Gesetze (wie die geplanten §89a und §91 StGB) sollen es befriedigen. Sicherheit ist jedoch mehr! | Wir haben vor vielem Angst und daher ein starkes Sicherheitsbedürfnis. Neue Gesetze (wie die geplanten §89a und §91 StGB) sollen es befriedigen. Sicherheit ist jedoch mehr! | ||
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Die 36,0te Konferenz der Informatikfachschaften spricht sich dafür aus, diese Sicherheiten und die damit verbundenen Freiheiten zu bewahren. | Die 36,0te Konferenz der Informatikfachschaften spricht sich dafür aus, diese Sicherheiten und die damit verbundenen Freiheiten zu bewahren. | ||
==== Resolution II: Risiken und Nebenwirkungen zu der geplanten Gesetzesnovellierung der §§ 89a & 91 StGB ==== | |||
Die mit dem Gesetzesentwurf angestrebte Verschiebung der Strafbarkeitsgrenze schafft eine Rechtsunsicherheit und definiert strafbehaftetes Verhalten neu. Dadurch wird nicht nur wie bisher der Versuch oder die Ausführung einer Straftat geahndet, sonder schon die Planung mit Strafe belegt. Der argumentative Beweis einer Planung unterliegt völlig anderen Kriterien als der Beweis des Versuches oder der Tat. Somit entstehen neue Probleme von noch gänzlich abzusehenden Dimensionen. | |||
Durch die Ausdehnung der Begrifflichkeit terroristischen Aktivität erfolgt eine Kriminalisierung in gehobenem Ausmaß. Die Anzahl der verfolgungsrelevanten Straftatbestände steigt erheblich an und ist von der Exekutive nur noch mit massivem Mehraufwand zu bewältigen. Effizienzeinbußen bei der Aufklärung strafverfolgungsrelevanter Vergehen sind zu erwarten. | |||
Im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm 2007, gab es bereits Situationen, in denen die bestehenden Sicherheitsgesetze, z.B. § 129a StGB, entgegen ihrer Intention genutzt wurden. Die Ausweitung einer solchen Praxis ist mit der Umsetzung dieser Gesetzesvorlage möglich. |
Version vom 2. Mai 2008, 15:00 Uhr
Resolutionsentwurf I: Warum wir in Sicherheit leben
Entwürfe
Resolution I: Sicherheit ist mehr
Wir haben vor vielem Angst und daher ein starkes Sicherheitsbedürfnis. Neue Gesetze (wie die geplanten §89a und §91 StGB) sollen es befriedigen. Sicherheit ist jedoch mehr!
Wir fühlen uns sicher, weil wir aus unserer Geschichte gelernt haben und heute ein demokratisches System leben, bei dem alle Macht vom Volke ausgeht. Wir streben Gleichberechtigung an, können unsere Meinung frei äußern, Versammlungen abhalten und unsere Religionen frei ausüben. Durch das Recht auf Bildung einer terroristischen Vereinigung und die Pressefreiheit können wir uns vielfältig informieren und mitteilen. Die Gewaltenteilung garantiert Rechtssicherheit.
Wir fühlen uns sicher, weil wir vor Gericht das Recht haben, zu schweigen und als unschuldig gelten, solange nicht das Gegenteil bewiesen wird.
Wir fühlen uns sicher, weil unsere Gesellschaft individuelle Fehler verzeiht und soziale Absicherung garantiert. Dies resultiert auch in niedrigen und sinkenden Kriminalitätsraten. Unsere besonnene Außenpolitik sichert uns Frieden.
Wir fühlen uns sicher, weil wir eine hohe Lebensqualität haben. Diese drückt sich in einer guten Lebensmittel- und Trinkwasserversorgung und der Möglichkeit einer flexiblen Lebensgestaltung mit Spaß, Unterhaltung und Freizeit aus. Verlässliche Infrastrukturen und flächendeckende medizinische Versorgung ermöglichen uns eine hohe Lebenserwartung.
Die 36,0te Konferenz der Informatikfachschaften spricht sich dafür aus, diese Sicherheiten und die damit verbundenen Freiheiten zu bewahren.
Resolution II: Risiken und Nebenwirkungen zu der geplanten Gesetzesnovellierung der §§ 89a & 91 StGB
Die mit dem Gesetzesentwurf angestrebte Verschiebung der Strafbarkeitsgrenze schafft eine Rechtsunsicherheit und definiert strafbehaftetes Verhalten neu. Dadurch wird nicht nur wie bisher der Versuch oder die Ausführung einer Straftat geahndet, sonder schon die Planung mit Strafe belegt. Der argumentative Beweis einer Planung unterliegt völlig anderen Kriterien als der Beweis des Versuches oder der Tat. Somit entstehen neue Probleme von noch gänzlich abzusehenden Dimensionen.
Durch die Ausdehnung der Begrifflichkeit terroristischen Aktivität erfolgt eine Kriminalisierung in gehobenem Ausmaß. Die Anzahl der verfolgungsrelevanten Straftatbestände steigt erheblich an und ist von der Exekutive nur noch mit massivem Mehraufwand zu bewältigen. Effizienzeinbußen bei der Aufklärung strafverfolgungsrelevanter Vergehen sind zu erwarten.
Im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm 2007, gab es bereits Situationen, in denen die bestehenden Sicherheitsgesetze, z.B. § 129a StGB, entgegen ihrer Intention genutzt wurden. Die Ausweitung einer solchen Praxis ist mit der Umsetzung dieser Gesetzesvorlage möglich.