KIF505:Resolutionen/Personalvertretung studentischer Beschäftigter: Unterschied zwischen den Versionen

Aus KIF
(Änderungsvorschlag aus dem Plenum Absatz 1 - poliert)
(Anpassung durch Resolutionsverantwortliche)
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Die {{KIF|50,5}} fordert die Bundesländer, die diese rechtlichen Grundlagen noch nicht geschaffen haben, dazu auf, in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften Novellierungen ihrer Landespersonalvertretungsgesetze vorzunehmen, um studentische Beschäftigte an Hochschulen als Beschäftigte im Sinne ihrer Personalvertretungsgesetze anzuerkennen und ihnen damit aktives und passives Wahlrecht zu gewähren. Wir fordern außerdem alle Bundesländer dazu auf, im Zuge dieser Novellierungen rechtliche Grundlagen für eine Form der eigenen Interessenvertretung studentischer Beschäftigter zu schaffen.
Die {{KIF|50,5}} fordert, studentische Beschäftigte an Hochschulen als Beschäftigte im Sinne der Personalvertretungsgesetze anzuerkennen und ihnen aktives und passives Wahlrecht zu den Personalratswahlen einzuräumen.
Wir fordern die Landesregierungen von Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und des Saarlandes dazu auf, ihre Landespersonalvertretungsgesetze in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften zu novellieren.


===== Begründung =====
Die studentischen Beschäftigten werden in einigen Bundesländern nicht vom Personalrat vertreten und haben kein passives oder aktives Wahlrecht. In einem überwiegenden Teil der Bundesländer haben studentische Beschäftigte keine eigenen Vertretungen (https://tvstud.de/faq/#mitbestimmung). So werden studentische Beschäftigte davon ausgeschlossen, ihren Interessen und Problemen Gehör zu verschaffen und die konkrete Ausgestaltung ihres Arbeitsplatzes zu beeinflussen. Damit die Interessen der studentischen Beschäftigten durchgesetzt und Arbeitsrechte eingehalten werden, bedarf es einer betrieblichen Interessenvertretung an den Hochschulen. Die Probleme studentischer Beschäftigter müssen gesehen und behandelt werden. Aufgrund fehlender tarifvertraglicher Absicherung ist die Schaffung von Mitbestimmungsmöglichkeiten umso dringlicher.
Die studentischen Beschäftigten werden in einigen Bundesländern nicht vom Personalrat vertreten und haben kein passives oder aktives Wahlrecht. In einem überwiegenden Teil der Bundesländer haben studentische Beschäftigte keine eigenen Vertretungen (https://tvstud.de/faq/#mitbestimmung). So werden studentische Beschäftigte davon ausgeschlossen, ihren Interessen und Problemen Gehör zu verschaffen und die konkrete Ausgestaltung ihres Arbeitsplatzes zu beeinflussen. Damit die Interessen der studentischen Beschäftigten durchgesetzt und Arbeitsrechte eingehalten werden, bedarf es einer betrieblichen Interessenvertretung an den Hochschulen. Die Probleme studentischer Beschäftigter müssen gesehen und behandelt werden. Aufgrund fehlender tarifvertraglicher Absicherung ist die Schaffung von Mitbestimmungsmöglichkeiten umso dringlicher.


Deswegen sollten studentische Beschäftigte eine arbeitsrechtliche Mindestabsicherung durch einen Beschäftigtenstatus erhalten und in die demokratische Teilhabe der Hochschulbeschäftigten mit einbezogen werden!
Deswegen sollten studentische Beschäftigte eine arbeitsrechtliche Mindestabsicherung durch einen Beschäftigtenstatus erhalten und in die demokratische Teilhabe der Hochschulbeschäftigten mit einbezogen werden!
== Reso Polieren Vorschlag ==
1. Absatz:
Die {{KIF|50,5}} fordert, studentische Beschäftigte an Hochschulen als Beschäftigte im Sinne der Personalvertretungsgesetze anzuerkennen.
Sie erhalten damit auch aktives und passives Wahlrecht zu den Personalratswahlen.
Wir fordern die Bundesländer dazu auf, in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften ihre Landespersonalvertretungsgesetze zu novellieren, sofern dies hierfür erforderlich ist.
Wir fordern außerdem alle Bundesländer dazu auf, im Zuge dieser Novellierungen rechtliche Grundlagen für eine Form der eigenen Interessenvertretung studentischer Beschäftigter zu schaffen.

Version vom 20. August 2022, 21:23 Uhr

Die 50,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert, studentische Beschäftigte an Hochschulen als Beschäftigte im Sinne der Personalvertretungsgesetze anzuerkennen und ihnen aktives und passives Wahlrecht zu den Personalratswahlen einzuräumen. Wir fordern die Landesregierungen von Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und des Saarlandes dazu auf, ihre Landespersonalvertretungsgesetze in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften zu novellieren.


Begründung

Die studentischen Beschäftigten werden in einigen Bundesländern nicht vom Personalrat vertreten und haben kein passives oder aktives Wahlrecht. In einem überwiegenden Teil der Bundesländer haben studentische Beschäftigte keine eigenen Vertretungen (https://tvstud.de/faq/#mitbestimmung). So werden studentische Beschäftigte davon ausgeschlossen, ihren Interessen und Problemen Gehör zu verschaffen und die konkrete Ausgestaltung ihres Arbeitsplatzes zu beeinflussen. Damit die Interessen der studentischen Beschäftigten durchgesetzt und Arbeitsrechte eingehalten werden, bedarf es einer betrieblichen Interessenvertretung an den Hochschulen. Die Probleme studentischer Beschäftigter müssen gesehen und behandelt werden. Aufgrund fehlender tarifvertraglicher Absicherung ist die Schaffung von Mitbestimmungsmöglichkeiten umso dringlicher.

Deswegen sollten studentische Beschäftigte eine arbeitsrechtliche Mindestabsicherung durch einen Beschäftigtenstatus erhalten und in die demokratische Teilhabe der Hochschulbeschäftigten mit einbezogen werden!