KIF475:Resolutionen/Datenschutz bei Blockchains: Unterschied zwischen den Versionen
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Die {{KIF|47,5}} fordert die Hochschulen sowie die Landes- und Bundesministerien dazu auf bei der Speicherung von personenbezogenen Daten in Blockchains die Grundsätze des Datenschutzes und der Datensparsamkeit zu beachten. Dabei liefert die [https://www.stifterverband.org/blockchain-in-der-hochschulbildung Studie] gute Anhaltspunkte. Außerdem fordert die Konferenz, dass die Hochschulen Blockchains nur verwenden, falls diese eine Verbesserung gegenüber klassischen Systemen darstellen. Dabei soll auch geprüft werden, ob Blockchains die jeweiligen Probleme überhaupt lösen können. Häufig eignen sich andere Systeme besser für den Einsatz im Hochschulkontext. | Die {{KIF|47,5}} fordert die Hochschulen sowie die Landes- und Bundesministerien dazu auf bei der Speicherung von personenbezogenen Daten in Blockchains die Grundsätze des Datenschutzes und der Datensparsamkeit zu beachten. Dabei liefert die [https://www.stifterverband.org/blockchain-in-der-hochschulbildung Studie] gute Anhaltspunkte. Außerdem fordert die Konferenz, dass die Hochschulen Blockchains nur verwenden, falls diese eine Verbesserung gegenüber klassischen Systemen darstellen. Dabei soll auch geprüft werden, ob Blockchains die jeweiligen Probleme überhaupt lösen können. Häufig eignen sich andere Systeme besser für den Einsatz im Hochschulkontext. | ||
Die KIF fordert Stellen auf, insbesondere im Kontext von sensiblen Daten – wie etwa personenbezogenen Daten – den Einsatz von Blockchains besonders gründlich und kritisch zu evaluier | |||
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Version vom 3. November 2019, 05:01 Uhr
Blockchains in der Hochschulbildung
Resolutionsentwurf
Die 47,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Hochschulen sowie die Landes- und Bundesministerien auf, für den Einsatz von Blockchains im Kontext von Hochschulen und in der Hochschulbildung folgende Kriterien zu beachten:
- Vor dem Einsatz einer Blockchain sollten die Fragen beantwortet werden, welche Probleme mit einer Blockchain gelöst werden sollen, ob diese auch ohne Blockchain gelöst werden können und ob diese überhaupt durch eine Blockchain gelöst werden können. Häufig eignen sich andere Systeme besser für den Einsatz im Hochschulkontext.
- Im Zusammenhang mit der Datensparsamkeit und der Datenschutzgrundverordnung ist davon abzusehen, personenbezogene Daten in Blockchains zu inkludieren. Diese können nicht gelöscht oder geändert werden und sind auf allen an der Blockchain teilnehmenden Rechnern gespeichert. An dieser Stelle weisen wir besonders auf die europäische Datenschutzgrundverordnung hin.
- Bisher bestehende Infrastrukturen und Campusmanagementsysteme funktionieren derzeit nur zum Teil oder gar nicht. Wir halten es für essenziell, dass zunächst die bestehenden Systeme auf ein akzeptables und benutzbares Niveau gebracht werden, bevor über die Etablierung erweiterter Infrastrukturen wie Blockchains nachgedacht wird.
Begründung
Im Jahr 2019 veröffentlichte der Stifterverband eine Studie über die Einsatzmöglichkeiten von Blockchains in der Hochschulbildung. In einem Arbeitskreis setzten sich mehrere Teilnehmende mit einigen Szenarien und möglichen Problemen aus der Studie auseinander. Daraus ist diese Resolution entstanden.
Die Teilnehmenden des Arbeitskreises sehen folgende Probleme mit dem Einsatz von Blockchains im Kontext von Hochschulen und in der Hochschulbildung, die sich in den Forderungen der Resolution zeigen:
- Viele Probleme, die in der Studie adressiert werden, können durch eine Blockchain nicht gelöst werden. Die Studie schlägt als eine Einsatzmöglichkeit für Blockchains die Verifizierung von Abschlüssen vor. Die Teilnehmenden des Arbeitskreises weißen daraufhin, dass es für die Anerkennung von Abschlüssen und auch an Hochschulen erbrachten Leistungen europarechtliche Regelungen existieren. Die Lissabon-Konvention ist bereits seit 20 Jahren in Kraft und wird in den Hochschulen implementiert. Für diesen Anwendungsfall scheint also eine Blockchain nicht sinnvoll, da so nur das Misstrauen zwischen den Hochschulen und auch insbesondere gegenüber den Studierenden verstärkt wird. Auch im Zusammenhang mit Abschlüssen und Leistungen, die im nicht-europäsischen Ausland erbracht wurden, haben die Teilnehmenden Bedenken, ob eine Blockchain tatsächlich das zugrundeliegende Problem lösen kann. Das Misstrauen gegenüber den internationalen Studierenden, das durch eine derartige Blockchain verstärkt werden würde, würde der Internationalisierung der Hochschulen entgegenstehen.
- Als weiteren Anwendungsfall skizziert die Studie, dass die Blockchain genutzt werden kann, um die Daten der Studierenden Datensparsam zu speichern. Die Teilnehmenden des Arbeitskreises haben in diesem Zusammenhang diverse Bedenken geäußert:
- Die Änderung der Daten in einer Blockchain ist nicht möglich. Doch die Daten von Studierenden können sich zu jedem Zeitpunkt ändern. Beispielsweise durch einen Umzug oder Namensänderung (im Bezug auf Dritte Geschlechtsoption und Transsexualität sowie Heirat).
- Auch das Löschen von Fehlerhaften Daten, was den Studierenden gemäß Datenschutzgrundverordnung zusteht, ist im Zusammenhang mit der Speicherung von Personenbezogenen Daten in einer Blockchain unmöglich.
- Alle Daten von Studierenden, die sich in einer Blockchain befinden, werden auch auf allen Rechnern an der Hochschule gespeichert. Das steht dem Ziel der Datensparsamkeit entgegen. Auch lässt sich so das Recht auf Vergessen nicht sinnvoll durchsetzen.
- Aus Berichten auf diversen Konferenzen und weiteren Vernetzungstreffen ist es hinreichend bekannt, dass die Infrastruktur an Hochschulen vielerorts deutlich zu wünschen übrig lässt. So berichten Studierendenschaften von Campusmanagementsystemen, die es nicht unterstützen, wenn sich zur Prüfungszeit viele Studierende gleichzeitig anmelden. Oder auch von Campusmanagementsystemen, die neue Versionen von Prüfungsordnungen nicht unterstützen. Oder von Campusmanagementsystemen, welche einen Großteil der Studierenden exmatrikulieren. Oder oder oder oder ... Die Infrastruktur an Hochschulen ist bereits aktuell nicht in der Lage, die Anforderungen zu erfüllen.
Vorschlag aus dem AK Reso polieren
Die 47,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert bei der Speicherung von personenbezogenen Daten in Blockchains die Grundsätze des Datenschutzes und der Datensparsamkeit zu beachten. Dabei liefert (die Studie) gute Anhaltspunkte.
Die 47,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Hochschulen sowie die Landes- und Bundesministerien dazu auf bei der Speicherung von personenbezogenen Daten in Blockchains die Grundsätze des Datenschutzes und der Datensparsamkeit zu beachten. Außerdem fordert die Konferenz, dass die Hochschulen Blockchains nur verwenden, falls diese eine Verbesserung gegenüber klassischen Systemen darstellen. Dabei soll auch geprüft werden, ob Blockchains die jeweiligen Probleme überhaupt lösen können. Häufig eignen sich andere Systeme besser für den Einsatz im Hochschulkontext. Dabei liefert die Studie gute Anhaltspunkte.
Die 47,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Hochschulen sowie die Landes- und Bundesministerien dazu auf bei der Speicherung von personenbezogenen Daten in Blockchains die Grundsätze des Datenschutzes und der Datensparsamkeit zu beachten. Dabei liefert die Studie gute Anhaltspunkte. Außerdem fordert die Konferenz, dass die Hochschulen Blockchains nur verwenden, falls diese eine Verbesserung gegenüber klassischen Systemen darstellen. Dabei soll auch geprüft werden, ob Blockchains die jeweiligen Probleme überhaupt lösen können. Häufig eignen sich andere Systeme besser für den Einsatz im Hochschulkontext.
Die KIF fordert Stellen auf, insbesondere im Kontext von sensiblen Daten – wie etwa personenbezogenen Daten – den Einsatz von Blockchains besonders gründlich und kritisch zu evaluier en.