KIF460:Resolutionen/Überwachung an Hochschulen: Unterschied zwischen den Versionen
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Die unumgängliche [1] Überwachung von sonstigen Betriebsflächen ist davon unberührt. (Forschungsreaktor, Serverräume, Chemielager, etc.) | Die unumgängliche [1] Überwachung von sonstigen Betriebsflächen ist davon unberührt. (Forschungsreaktor, Serverräume, Chemielager, etc.) | ||
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Version vom 10. Mai 2018, 17:05 Uhr
Die 46,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften lehnt die Überwachung mit technischen Mitteln der frei zugänglich, öffentlich oder hochschulöffentlich zugänglichen Bereiche von Hochschulbauten und weiteren Nebengelassen, sowie deren zugehörigen Außenflächen und Zugangswege, ab.
Die unumgängliche [1] Überwachung von sonstigen Betriebsflächen ist davon unberührt. (Forschungsreaktor, Serverräume, Chemielager, etc.)
[1] bitte polieren: im Sinne von, gesetzlich geforderte Überwachung, anderslautende und Vorschriftem bleiben davon unberührt sicherheitsrelevant, sicherheitskritisch