KIF455:Lizensierung von FS-Dingen: Unterschied zwischen den Versionen
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*Urheberrecht kann nicht abgegeben werden, es können jedoch komplette Nutzungsrechte eingeräumt werden. | *Urheberrecht kann nicht abgegeben werden, es können jedoch komplette Nutzungsrechte eingeräumt werden. | ||
*'''Eine Rechtsberatung wird empfohlen.''' | *'''Eine Rechtsberatung wird empfohlen.''' | ||
**https://www.juraforum.de/muster-vorlagen/vertrag-zur-uebertragung-von-nutzungs-und-verwertungsrechten als Beispiel, was wir fuer Richtig vermuten | **https://www.juraforum.de/muster-vorlagen/vertrag-zur-uebertragung-von-nutzungs-und-verwertungsrechten als Beispiel, was wir fuer Richtig vermuten |
Aktuelle Version vom 25. November 2017, 20:47 Uhr
KiF 45.5 AK Lizensierung[Bearbeiten]
Anwesende[Bearbeiten]
HU Berlin, Uni Göttingen, TU Darmstadt, Technische Hochschule Mittelhessen
Problematik[Bearbeiten]
Im Fachschaftsumfeld enstehen diverse Projekte wie Software, Grafiken und Texte, welche irgendwie lizensiert werden müssen. Manchmal stellen die Entwickler*innen ihre Arbeit nicht unter eine Lizenz. Personen könnten genervt sein wenn mal nachfragt welche Lizenz die Arbeit haben soll. Wir wollen eine Lizenz mit mit moeglichst geringen Forderungen vorschlagen.
Welche Minimalanforderungen an die Lizenz braucht die FS?[Bearbeiten]
- Sollen Produkte z.B. komerziell nutzbar sein dürfen?
Lizenzen[Bearbeiten]
Betrachtet im Laufe des AKs:
- open source
- MIT
- GPL
- CC0
- CC-by
- BSD
- Agate License
Empfehlungen nach Anwendungsbereich[Bearbeiten]
Software[Bearbeiten]
- Prinzipiell unterscheidet man zwischen "Kein Copyleft", "schwachem Copyleft" und "starkem Copyleft".
- Dabei kann Software auch mehrfach lizensiert werden, z.B. um der Fachschaft eine explizite Nutzung zu garantieren.
- Attribution
- ist nicht unbedingt eine Mindestanforderung
- Da es Fachschaften nicht einschränkt, würden wir es als positives Feature bezeichnen.
- Damit kein muss, aber durchaus verwendbar.
- Non Commercial
- Software zum Verkauf von Tickets: komerziell oder nicht?
- In Deutschland ist rechtlich unklar was non-commercial bedeutet
- hängt vom Einzelfall ab
- Auch hier macht es keinen Sinn, dies als Mindestanforderung zu setzen.
- Derivatives
- Hier ist es sehr abhängig vom Einzelfall.
- Es wäre schön, wenn Derivate erlaubt wären, aber es ist wieder kein muss.
- Insgesamt ergibt sich damit als Mindestanforderung eine Lizenz, welche der CC-BY-ND ähnelt.
- Tendenziell sollte GPL bzw CC-BY-SA für Sofwareprojekte verwendet werden.
- Die GPL gibt es in verschiedenen Ausführungen (z.B. AGPL, LGPL, ...) und muss daher entsprechend evaluiert werden.
Dokumentation der Selbstverwaltung[Bearbeiten]
- Hiermit ist nicht die Softwaredokumentation sondern Dokumentation von Fachschaftsarbeit gemeint.
- Bei einigen Wikis wie z.B. Mediawiki wird automatisch eine Lizenz gefordert (z.B. CC)
- http://dreamsongs.com/IHE/IHE-50.html
- Die dort gelisteten sind alle in Ordnung (Open Publication License, FDL, PDL, FreeBSD Documentation License, Creative Commons)
- Auch hier würden wir CC-BY-SA und FDL empfehlen.
Zeitschriften/Texte[Bearbeiten]
- Auch hier empfiehlt es sich, die in Dokumentation erwähnten Lizenzen und Anforderungen zu beachten.
Bilder[Bearbeiten]
- Hier können ähnlich zu Software und Dokumentation auch die CC-BY-SA, bzw. GPL verwendet werden.
- Man kann überlegen, eventuell die komerzielle Nutzung zu verbieten (gleiche Diskussion wie bei Software).
- Sollten Menschen auf den Bildern zu sehen sein, muss ein entsprechendes (evt. schriftliches) Einverständnis vorliegen.
- Ein Beispiel für ein gut funktionierendes System sind die KIF-Badge-Markierungen.
- Da das Thema relativ komplex ist, sollte dies in einen AK auf einer der nächsten KIFs ausgelagert werden.
Logos[Bearbeiten]
- Sind rechtlich relativ schwierig.
- Wir wuerden gerne verhindern, dass eine dritte Person noch gestattet bekommen kann, ein Trademark auf das Werk zu registrieren.
- Es wird eine juristische Person benötigt
- Urheberrecht kann nicht abgegeben werden, es können jedoch komplette Nutzungsrechte eingeräumt werden.
- Eine Rechtsberatung wird empfohlen.
- https://www.juraforum.de/muster-vorlagen/vertrag-zur-uebertragung-von-nutzungs-und-verwertungsrechten als Beispiel, was wir fuer Richtig vermuten