KIF450:Resolutionen/Ablehnung Vorratsdatenspeicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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== RESO ==
Die {{KIF|45,0}} schließt sich der [https://kif.fsinf.de/wiki/KIF365:%C3%9Cberwachung|Resolution der {{KIF|36,5}}] an und lehnt die anlasslose Überwachung aller Bürger eines Landes über Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung weiterhin entschieden ab.
Der erhoffte Nutzen steht für uns in keinem Verhältnis zum Verlust an Privatsphäre, der mit diesen Bestimmungen einhergeht.
Auch in der neuen Version des Gesetzes, welches am 01.07.2017 in Kraft treten wird, werden Fragen des Datenschutzes, der technischen Umsetzbarkeit und das Risiko des Datenmissbrauches nicht ausreichend adressiert. Wir regen an, auch auf dem Gebiet der Telekommunikation verdachtsabhängige Verfahren zur Verbrechensaufklärung einzusetzen.
== RESO KIF 36,5 ==
Die 36,5te Konferenz der Informatikfachschaften bestärkt auch weiterhin den Standpunkt, dass die pauschale Überwachung der Bürger eines Landes und der daraus entstehenden Reduzierung ihrer Privatsphäre nicht im Verhältnis steht zu dem Gewinn an zusätzlicher Sicherheit.
== Poliert ==
Aus aktuellem Anlass weist die {{KIF|45,0}} auf ihre weiterhin [[KIF365:Überwachung | aktuelle Position]] hin:  
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In der aktuellen Version des [https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl115s2218.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl115s2218.pdf%27%5D__1497712703300 Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten] werden insbesondere Fragen des Datenschutzes, der technischen Umsetzbarkeit und das Risiko des Datenmissbrauches nicht ausreichend adressiert. Es ist weiterhin unverhältnismäßig.
In der aktuellen Version des [https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl115s2218.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl115s2218.pdf%27%5D__1497712703300 Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten] werden insbesondere Fragen des Datenschutzes, der technischen Umsetzbarkeit und das Risiko des Datenmissbrauches nicht ausreichend adressiert. Es ist weiterhin unverhältnismäßig.
'''Im Konsens angenommen'''

Version vom 17. Juni 2017, 21:48 Uhr

Aus aktuellem Anlass weist die 45,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften auf ihre weiterhin aktuelle Position hin:

Die pauschale Überwachung der Bürger eines Landes und der daraus entstehenden Reduzierung ihrer Privatsphäre steht nicht im Verhältnis zu dem Gewinn an zusätzlicher Sicherheit.

In der aktuellen Version des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten werden insbesondere Fragen des Datenschutzes, der technischen Umsetzbarkeit und das Risiko des Datenmissbrauches nicht ausreichend adressiert. Es ist weiterhin unverhältnismäßig.

Im Konsens angenommen