KIF450:Haftung bei Fachschaftsveranstaltungen (Follow-Up): Unterschied zwischen den Versionen

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*Kann die Fachschaft als ganzes oder ein asoziierter Verein Verantwortung übernehmen (z.B. intern eine Veranstaltung beantragen) oder müssen dies immer einzelne Personen tun?
*Kann die Fachschaft als ganzes oder ein asoziierter Verein Verantwortung übernehmen (z.B. intern eine Veranstaltung beantragen) oder müssen dies immer einzelne Personen tun?
*Welche Versicherungen könnte ein Fachschaftsverein abschließen?
*Welche Versicherungen könnte ein Fachschaftsverein abschließen?
== Gesammelte Antworten (vor der KIF) ==
=== TU Darmstadt ===
Neben unseren Anfragen läuft aktuell noch eine Diskussion des AStAs mit der Verwaltung zu Veranstaltungen auf dem Campus. Unter anderem soll in Zukunft folgendes gelten:
*Bisher wurden sehr oft Sachkundige aufsichtführende Person (SAP) verlangt, diese sind aber erst ab 50qm "Szenenfläche" nötig, wobei ein Podium im Hörsaal nicht dazu zählt
*Bis zu 50% externer Anteil an einer Veranstaltung geht ohne Sachkundeprüfung
*Versammlungsleiter*innen (namentlich benannter Person vor Ort) ist notwendig & muss Merkblatt unterschreiben
*Sicherungsunterweisungen müssen von den Veranstaltern geregelt werden, Versicherung läuft verm. nicht direkt über die TU, dort stehen aber noch Informationen aus

Version vom 8. Mai 2017, 09:56 Uhr

Fragen die zu klären waren

  • Inwieweit haben die Veranstalter von Ophasen, Erstifahrten, Sommerfesten usw. eine Aufsichtspflicht für Minderjährige? Welchen Umgang empfiehlt die Uni? Kann man sich in irgendeiner Form absichern?
  • Welche Versicherungen existieren bereits für Studierende (durch die Uni oder das Studierendenwerk)?
  • Gibt es Unterschiede zwischen Veranstaltungen auf dem Campus und solchen, die außerhalb stattfinden (z.B. Erstifahrten)
  • Benötigt man für Sommerfeste usw. eine Schankerlaubnis?
  • Müssen ehrenamtliche Helfer Hygieneunterweisungen o.Ä. haben?
  • Inwieweit dürfen Fachschaften bei Veranstaltungen Essen/Trinken/Sonstiges verkaufen?
  • Wie handhabt die Uni die Innenhaftung, sollte es zu Schäden kommen?

Mögliche weitere Fragen

  • Ist bei einer Orientierungsphase für Erstsemester (die im Auftrag des Fachbereichs ausgerichtet wird) der Fachbereich oder die Fachschaft der Veranstalter (und damit haftbar)?
  • Sind Erstsemester in Ophasen-Kleingruppen als Schutzbefohlene der jeweiligen Tutoren zu betrachten? Inwieweit trägt die Fachschaft eine Verantwortung dafür?
  • Kann die Fachschaft als ganzes oder ein asoziierter Verein Verantwortung übernehmen (z.B. intern eine Veranstaltung beantragen) oder müssen dies immer einzelne Personen tun?
  • Welche Versicherungen könnte ein Fachschaftsverein abschließen?

Gesammelte Antworten (vor der KIF)

TU Darmstadt

Neben unseren Anfragen läuft aktuell noch eine Diskussion des AStAs mit der Verwaltung zu Veranstaltungen auf dem Campus. Unter anderem soll in Zukunft folgendes gelten:

  • Bisher wurden sehr oft Sachkundige aufsichtführende Person (SAP) verlangt, diese sind aber erst ab 50qm "Szenenfläche" nötig, wobei ein Podium im Hörsaal nicht dazu zählt
  • Bis zu 50% externer Anteil an einer Veranstaltung geht ohne Sachkundeprüfung
  • Versammlungsleiter*innen (namentlich benannter Person vor Ort) ist notwendig & muss Merkblatt unterschreiben
  • Sicherungsunterweisungen müssen von den Veranstaltern geregelt werden, Versicherung läuft verm. nicht direkt über die TU, dort stehen aber noch Informationen aus