KIF445:Resolutionen/elearning: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 5. November 2016, 21:27 Uhr
Resolution[Bearbeiten]
Die 44,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert von den Hochschulen zu E-Learning:
- Die Qualität der zur Verfügung gestellten E-Learning-Angebote muss verbessert werden (RAK: gewährleistet sein?)
- E-Learning Angebote müssen immer Teil eines didaktischen Gesamtkonzepts sein
RAK: vorschlag zu vertagen
Qualität von E-Learning Angeboten[Bearbeiten]
Viele Hochschulen nutzen E-Learning-Angebote im Rahmen der Lehre. Unter E-Learning verstehen wir in diesem Kontext nur interaktive Angebote mit zumindest weitestgehend freier Zeiteinteilung und nicht reine Konsumangebote. Es zählen also nicht dazu: Übungsblätter, zur Verfügung gestellte Vorlesungsaufzeichnungen, weder in schriftlicher Form, noch als Videoangebot, sowie elektronische Klausurformen.
Viele E-Learning-Angebote weisen allerdings eine geringe Qualität auf. Wichtige Qualitätsmerkmale von E-Learning-Angeboten sind:
- Fokus auf den zu lernenden Konzepten, d. h. z. B. Vermeidung aufwändiger Aufgaben mit geringem Lerneffekt
- unterstützend und vertiefend zu anderen Lernangeboten
- aktuell und relevant
- Multimodalität, also Vermittlung über verschiedene Sinne
- Multimedialität
Wünschenswert wären desweiteren:
- Wiederverwendbarkeit
- Skalierbarkeit
- Zugänglichkeit nach Außen
- etwa als Open Educational Resources
- keine festen Bearbeitungszeiten
Die KIF 44,5 fordert daher von den Hochschulen, die Qualität der zur Verfügung gestellten E-Learning-Angebote zu verbessern. Die KIF 44,5 spricht sich dabei weder für noch gegen E-Learning aus.
Desweiteren hält die KIF 44,5 es für wichtig, dass E-Learning-Angebote immer Teil eines didaktischen Gesamtkonzepts sind.