KIF445:Resolutionen/Unirahmenvertrag: Unterschied zwischen den Versionen
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[1,5] https://kif.fsinf.de/wiki/KIF440:Resolutionen/Neufassung_Urheberrechtsgesetz_Verg%C3%BCtung_Werke_f%C3%BCr_Lehre_-_VGWort | [1,5] https://kif.fsinf.de/wiki/KIF440:Resolutionen/Neufassung_Urheberrechtsgesetz_Verg%C3%BCtung_Werke_f%C3%BCr_Lehre_-_VGWort | ||
[2] https://www.hrk.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/meldung/hrk-fordert-praktikable-rechtliche-regelungen-fuer-digitale-lehrmaterialien-4034/ | |||
[3] https://netzpolitik.org/2016/unirahmenvertrag-studierende-protestieren-und-unis-verweigern-unterzeichnung/ |
Version vom 5. November 2016, 18:50 Uhr
Fragen an KIFfel:Björn
Für ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht-Stellungnahme zum Rahmenvertrag zwischen Kultusministerkonferenz und VG Wort
Die 44,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften (KIF) bekräftigt auf Grund der aktuellen Entwicklungen die bereits auf der 44,0. KIF verabschiedete Resolution zum Thema Vergütung von Werken in der Lehre. Wir unterstützen eine wissenschaftsfreundliche Novellierung des UrhG, die den Interessen von Wissenschaft und Urheber*innen gleichermaßen Rechnung trägt. Für die Übergangszeit appelieren wir an die VG Wort und die KMK die Rückkehr zur Pauschalvergütung. Die 44.5 KIF begrüßt daher die Nichtunterzeichnung des neuen Rahmenvertrags durch die Hochschulen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen und appeliert an noch unentschlossene Hochschulen es diesen gleichzutun.
Die 79. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften (KoMa) bekräftigt auf Grund der aktuellen Entwicklungen die bereits auf der 78. KoMa
verabschiedete Resolution zur VG Wort [1] und der Pressemitteilung der Hochschulrektorenkonferenz[2].
Die 79. KoMa appeliert daher an alle Hochschulen,
dem neuen Rahmenvertrag nicht beizutreten, wie es bereits die Hochschulen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg,
Schleswig-Holstein und Thüringen angekündigt haben[3].
Wir hoffen dadurch eine wissenschaftsfreundliche Novellierung des UrhG zu bewirken, die den
Interessen von Wissenschaft und Urheber*innen gleichermaßen Rechnung trägt.
[1] https://die-koma.org/archiv/resolutionen/781-heidelberg/#c317