KIF440:Resolutionen/Nutzungsrechte bei Studienarbeiten: Unterschied zwischen den Versionen
Aus KIF
Tb (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Tb (Diskussion | Beiträge) K (Tb verschob die Seite KIF440:Resolution/Nutzungsrechte bei Studienarbeiten nach KIF440:Resolutionen/Nutzungsrechte bei Studienarbeiten: Resolution/ -> Resolutionen/) |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 8. Mai 2016, 20:35 Uhr
Resolution Nutzungsrechte bei Studienarbeiten[Bearbeiten]
Die 44,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert von den Hochschulen, dass
- Studierenden bei einem Interessensausgleich für die Nutzungsrechte von Arbeiten im Studium keine unangemessenen Nachteile entstehen
- eine Abtretung keine Bedingung zur Durchführung bei Pflichtveranstaltungen ist
- die Nutzungsrechte während der Bearbeitungszeit in der Regel nicht geändert werden
- die Entscheidung über die Nutzungsrechte keinen Einfluss auf die Notenfindung hat
- eine unabhängige Stelle zur vertraglichen Umsetzung und zum Interessensausgleich vorhanden ist
Im Konsens angenommen