KIF440:Skripte und Urheberrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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== Teil 1: Austauch "Was passiert dazu bei euch" ==
== Teil 1: Austauch "Was passiert dazu bei euch" ==


=== Aachen ===
 
Eigentlich nichts. UB arbeitet angeblich daran, aber bis jetzt nichts wirklich als Konsequenz sichtbar.
Eigentlich nichts. UB arbeitet angeblich daran, aber bis jetzt nichts wirklich als Konsequenz sichtbar.


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** Nur mit personenbezogener Zugangsbeschränkung
** Nur mit personenbezogener Zugangsbeschränkung
** Uni-IPs/ Passwort reicht nciht aus!
** Uni-IPs/ Passwort reicht nciht aus!
* Massenhaft Stellen notwendig


== Teil 2: Brief der FaTaMa ==
== Teil 2: Brief der FaTaMa ==

Version vom 7. Mai 2016, 10:28 Uhr

Das Problem ist die Änderung des Urheberrechtsgesetzes in 2003 und die damit verbundene Urteil des BGH von 2013. Ab 1.1.2017 (eigentlich 2016) sind alle urhebrerrechtlichen Quellen der Skripte zu melden und ab zu rechnen. Das sorgt für massive Mehrbelastung und wird dazu führen, dass einige Profen statt Skripten Literaturlisten bereitstellen

Der offene Brief der FaTaMa ist unter [1] zu finden

Teil 1: Austauch "Was passiert dazu bei euch"

Eigentlich nichts. UB arbeitet angeblich daran, aber bis jetzt nichts wirklich als Konsequenz sichtbar.

  • Die anwesenden Unis/Hochschulen haben nichts derzeit in Vorbereitung. Teilweise wissen die Bibliotheken davon, aber nicht viel passiert.
  • Häufig das Problem, dass Quellenbücher ausgeliehen sind.
  • Skripte und Folien sind bei uns allen wichtig und unabdingbar.
  • Hack: inoffizielle Skripte von Studis mit Zugriffsbeschränkung
  • Oft sind Profen überzeugt, die Abmachung mit VG Wort wird noch paar Mal verlängert
  • Exkursion Sonderrechte
    • Nur mit personenbezogener Zugangsbeschränkung
    • Uni-IPs/ Passwort reicht nciht aus!
  • Massenhaft Stellen notwendig

Teil 2: Brief der FaTaMa

Wie finden wir das? Wollen wir das unterstützen?


[1] http://trans.auxua.eu/VGWort.pdf