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Damit sollen Studierende nicht dazu gezwungen werden dürfen, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offen zu legen. | Damit sollen Studierende nicht dazu gezwungen werden dürfen, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offen zu legen. |
Version vom 3. Juni 2015, 14:33 Uhr
Rücktritt von Prüfungen - gesundheitliche Prüfungsunfähigkeit
Die 43,0. Konferenz der deutschspachigen Informatikfachschaften fordert, dass zum Rücktritt von Prüfungen aus gesundheitlichen Gründen eine ärztliche Empfehlung ohne die Angabe von medizinischen Daten (Krankheit, Symptome,...) durch einen behandelnden Arzt (Vertrauensarzt der Hochschule oder Haus- / Amtsarzt) gegenüber der Prüfungsbehörde als ausreichend gilt.
Damit sollen Studierende nicht dazu gezwungen werden dürfen, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offen zu legen.
Damit werden Datenschutzproblemen bei der Erhebung vermieden und den Prinzipien der Datensparsamkeit und Datenvermeidung entgegengekommen werden.
Die 43,0. KIF begrüßt die Bereitstellung eines entsprechenden Formulars durch die Hochschule.
Auf vorhandene Resolution verwiesen