KIF430:Resolutionen/Promotionsrecht: Unterschied zwischen den Versionen
Aus KIF
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Tb (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
== Promotionsrecht == | == Promotionsrecht == | ||
Die 43, | Die 43,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften<ref name="KIF" /> fordert, dass das Promotionsrecht von Hochschulen an eine regelmäßige Evaluation und nicht länger an historische Gegebenheiten gekoppelt wird. Die Evaluation soll insbesondere die Forschungsleistung der Fakultäten bzw. Fachbereiche, die Qualität der Betreuung und die soziale Absicherung der Promovierenden berücksichtigen. | ||
'''im Konsens angenommen''' | '''im Konsens angenommen''' |
Version vom 3. Juni 2015, 11:51 Uhr
Promotionsrecht
Die 43,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften[1] fordert, dass das Promotionsrecht von Hochschulen an eine regelmäßige Evaluation und nicht länger an historische Gegebenheiten gekoppelt wird. Die Evaluation soll insbesondere die Forschungsleistung der Fakultäten bzw. Fachbereiche, die Qualität der Betreuung und die soziale Absicherung der Promovierenden berücksichtigen.
im Konsens angenommen