KIF430 Diskussion:Resolutionen/Die Hochschulzugangsberechtigung berechtigt zum Studium!: Unterschied zwischen den Versionen

Aus KIF
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Thomas:
Name: Die Hochschulzugangsberechtigung berechtigt zum Studium!
Allen Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung muss das Studium grundsätzlich ermöglicht werden. Weitergehende Einschränkungen für die Zulassung zum Studium wie zum Beispiel Eignungsfeststellungsverfahren sind nicht mit dem Recht auf freie Berufswahl vereinbar.


Zur Unterstützung bei der Studiumswahl sollen ehrlichen Informationen, sowie geeigneten Maßnahmen (z.B. Online-Angebote zur Selbsteinschätzung) Interessierte in die Lage versetzen, eigenständig die Entscheidung für oder gegen ein Studium zu fällen.
 
-----
Allen Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung muss das Studium grundsätzlich ermöglicht werden. Weitergehende Einschränkungen für die Zulassung zum Studium sind nicht mit dem Recht auf freie Berufswahl vereinbar.
 
Die Hochschulen müssen Studieninteressierte in die Lage versetzen, eigenständig die Entscheidung für ein Studium fällen zu können. Dazu gehören beispielsweise aussagekräftige Informationen, geeignete Angebote und Maßnahmen seitens der Hochschulen.

Version vom 31. Mai 2015, 00:52 Uhr

Name: Die Hochschulzugangsberechtigung berechtigt zum Studium!


Allen Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung muss das Studium grundsätzlich ermöglicht werden. Weitergehende Einschränkungen für die Zulassung zum Studium sind nicht mit dem Recht auf freie Berufswahl vereinbar.

Die Hochschulen müssen Studieninteressierte in die Lage versetzen, eigenständig die Entscheidung für ein Studium fällen zu können. Dazu gehören beispielsweise aussagekräftige Informationen, geeignete Angebote und Maßnahmen seitens der Hochschulen.