KIF430 Diskussion:Resolutionen/Die Hochschulzugangsberechtigung berechtigt zum Studium!: Unterschied zwischen den Versionen
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Allen Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung muss das Studium grundsätzlich ermöglicht werden. Weitergehende Einschränkungen für die Zulassung zum Studium sind nicht mit dem Recht auf freie Berufswahl vereinbar. | Allen Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung muss das Studium grundsätzlich ermöglicht werden. Weitergehende Einschränkungen für die Zulassung zum Studium wie zum Beispiel Eignungsfeststellungsverfahren sind nicht mit dem Recht auf freie Berufswahl vereinbar. | ||
Zur Unterstützung bei der Studiumswahl sollen ehrlichen Informationen, sowie geeigneten Maßnahmen (z.B. Online- | Zur Unterstützung bei der Studiumswahl sollen ehrlichen Informationen, sowie geeigneten Maßnahmen (z.B. Online-Angebote zur Selbsteinschätzung) Interessierte in die Lage versetzen, eigenständig die Entscheidung für oder gegen ein Studium zu fällen. | ||
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Version vom 31. Mai 2015, 00:22 Uhr
Thomas: Allen Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung muss das Studium grundsätzlich ermöglicht werden. Weitergehende Einschränkungen für die Zulassung zum Studium wie zum Beispiel Eignungsfeststellungsverfahren sind nicht mit dem Recht auf freie Berufswahl vereinbar.
Zur Unterstützung bei der Studiumswahl sollen ehrlichen Informationen, sowie geeigneten Maßnahmen (z.B. Online-Angebote zur Selbsteinschätzung) Interessierte in die Lage versetzen, eigenständig die Entscheidung für oder gegen ein Studium zu fällen.