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Damit werden Datenschutzproblemen bei der Erhebung vermieden und den Prinzipien der Datensparsamkeit und Datenvermeidung entgegengekommen werden. | Damit werden Datenschutzproblemen bei der Erhebung vermieden und den Prinzipien der Datensparsamkeit und Datenvermeidung entgegengekommen werden. | ||
Die 43 | Die 43,0te KIF. begrüßt die Bereitstellung eines entsprechenden Formulars durch die Hochschule. |
Version vom 30. Mai 2015, 19:34 Uhr
Rücktritt von Prüfungen - gesundheitliche Prüfungsunfähigkeit
Die 43,0te Konferenz der Informatikfachschaften fordert, dass zum Rücktritt von Prüfungen aus gesundheitlichen Gründen eine ärztliche Empfehlung ohne die Angabe von medizinischen Daten (Krankheit, Symptome,...) durch einen behandelnden Arzt (Vertrauensarzt der Hochschule oder Haus- / Amtsarzt) gegenüber der Prüfungsbehörde als ausreichend gilt.
Damit sollen Studierende nicht dazu gezwungen werden dürfen, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offen zu legen.
Damit werden Datenschutzproblemen bei der Erhebung vermieden und den Prinzipien der Datensparsamkeit und Datenvermeidung entgegengekommen werden.
Die 43,0te KIF. begrüßt die Bereitstellung eines entsprechenden Formulars durch die Hochschule.