KIF420:Resolutionen/Prüfungsunfähigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Die 42,0te Konferenz der Informatikfachschaften fordert, dass zur Abmeldung von Prüfungen aus gesundheitlichen Gründen eine ärztliche Attestierung der Prüfungsunfähigkeit ausreicht. | Die 42,0te Konferenz der Informatikfachschaften fordert, dass zur Abmeldung von Prüfungen aus gesundheitlichen Gründen eine ärztliche Attestierung der Prüfungsunfähigkeit ausreicht. Studierende sollten nicht dazu gezwungen werden dürfen, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offen zu legen sowie ihren Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. | ||
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Version vom 1. Juni 2014, 01:36 Uhr
Die 42,0te Konferenz der Informatikfachschaften fordert, dass zur Abmeldung von Prüfungen aus gesundheitlichen Gründen eine ärztliche Attestierung der Prüfungsunfähigkeit ausreicht. Studierende sollten nicht dazu gezwungen werden dürfen, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offen zu legen sowie ihren Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden.
Im Konsens beschlossen
Ansprechpartner:
- Kai (Uni Magdeburg)
- Jenni (Uni Magdeburg)
- Lex (RWTH Aachen)
- Lukas (Uni Stuttgart)
Argumente sowie Ergebnisse des zugehörigen AKs
Problem der Reso ist eventuell ein | Urteil vom Bundesverwaltungsgericht