KIF420:Resolutionen/Prüfungsunfähigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

Aus KIF
Keine Bearbeitungszusammenfassung
(Konsens)
Zeile 1: Zeile 1:
Die 42,0te Konferenz der Informatikfachschaften fordert, dass zur Abmeldung von Prüfungen aus gesundheitlichen Gründen eine ärztliche Attestierung der Prüfungsunfähigkeit ausreicht. Es darf nicht verlangt werden, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offen zu legen.
Die 42,0te Konferenz der Informatikfachschaften fordert, dass zur Abmeldung von Prüfungen aus gesundheitlichen Gründen eine ärztliche Attestierung der Prüfungsunfähigkeit ausreicht. Studierende sollten nicht dazu gezwungen werden dürfen, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offen zu legen sowie ihren Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden.
 
'''Im Konsens beschlossen'''


Ansprechpartner:
Ansprechpartner:

Version vom 1. Juni 2014, 01:36 Uhr

Die 42,0te Konferenz der Informatikfachschaften fordert, dass zur Abmeldung von Prüfungen aus gesundheitlichen Gründen eine ärztliche Attestierung der Prüfungsunfähigkeit ausreicht. Studierende sollten nicht dazu gezwungen werden dürfen, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offen zu legen sowie ihren Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden.

Im Konsens beschlossen

Ansprechpartner:

  • Kai (Uni Magdeburg)
  • Jenni (Uni Magdeburg)
  • Lex (RWTH Aachen)
  • Lukas (Uni Stuttgart)

Argumente sowie Ergebnisse des zugehörigen AKs

Problem der Reso ist eventuell ein | Urteil vom Bundesverwaltungsgericht