KIF420:Resolutionen/Resolution zu ärztlichen Attesten zur Prüfungsunfähigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. Mai 2014, 09:55 Uhr
Die 42,0te Konferenz der Informatikfachschaften fordert, dass zur Abmeldung von Prüfungen aus gesundheitlichen Gründen eine ärztliche Attestierung der Prüfungsunfähigkeit ausreicht. Es darf nicht verlangt werden, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offen zu legen.
Ansprechpartner:
- Kai (Uni Magdeburg)
- Jenni (Uni Magdeburg)
- Lex (RWTH Aachen)
- Lukas (Uni Stuttgart)