KIF415:Resolutionen/Regelungen für minderjährige Studierende: Unterschied zwischen den Versionen

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Die 41.5 Konferenz der Informatikfachschaften fordert die Hochschulen und zuständigen Ministerien hiermit auf, verbindliche Regelungen bezüglich minderjähriger Studierenden hinsichtlich rechtlicher und versicherungstechnischer Verantwortlichkeiten zu erstellen.
Die 41.5 Konferenz der Informatikfachschaften fordert die Hochschulen und zuständigen Ministerien hiermit auf, verbindliche Regelungen bezüglich minderjähriger Studierenden hinsichtlich rechtlicher und versicherungstechnischer Verantwortlichkeiten zu erstellen.


Der Grund für unsere Forderung ist, dass die Studierendenvertretungen aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen derzeit gezwungen sind, ausschließlich nach den gesetzlichen Grundlagen des Jugendschutzgesetzes zu handeln und daher den betroffenen Studierenden die Teilnahme an diversen Veranstaltungen verbieten müssen.
Die Rechtslage ist derzeit für die Studierendenvertretungen nicht klar erkennbar oder undurchsichtig. Dies führt unter Anderem dazu, dass minderjährige Studierende beispielsweise von Vorbereitungsveranstaltungen ausgeschlossen werden müssen.


Eine Risikoabschätzung ist für die Studierendenvertretungen praktisch unmöglich und verhindert dadurch unter anderem das Abschließen entsprechender Versicherungspolicen.
Eine Risikoabschätzung ist für die Studierendenvertretungen praktisch unmöglich und verhindert dadurch unter anderem das Abschließen entsprechender Versicherungspolicen.
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Ansprechpartner: -1/chaser/undine
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Der Grund für unsere Forderung ist, dass die Rechtslage für die Studierendenvertretungen bezüglich der Teilnahme von Minderjährigen an diversen Veranstaltungen undurchsichtig bzw. nicht klar erkennbar ist, so dass Minderjährigen gegebenenfalls die Teilnahme verwehrt werden muss.
Neu nach Pause: Die Rechtslage ist derzeit für die Studierendenvertretungen nicht klar erkennbar oder undurchsichtig. Dies führt unter Anderem dazu, dass minderjährige Studierende beispielsweise von Vorbereitungsveranstaltungen ausgeschlossen werden müssen.

Version vom 3. November 2013, 01:45 Uhr

Die 41.5 Konferenz der Informatikfachschaften fordert die Hochschulen und zuständigen Ministerien hiermit auf, verbindliche Regelungen bezüglich minderjähriger Studierenden hinsichtlich rechtlicher und versicherungstechnischer Verantwortlichkeiten zu erstellen.

Die Rechtslage ist derzeit für die Studierendenvertretungen nicht klar erkennbar oder undurchsichtig. Dies führt unter Anderem dazu, dass minderjährige Studierende beispielsweise von Vorbereitungsveranstaltungen ausgeschlossen werden müssen.

Eine Risikoabschätzung ist für die Studierendenvertretungen praktisch unmöglich und verhindert dadurch unter anderem das Abschließen entsprechender Versicherungspolicen.

Die geforderten Regelungen sollen dazu dienen, die Studierendenvertretungen abzusichern und Zuständigkeiten klar festzulegen.

Ansprechpartner: -1/chaser/undine