KIF415:Resolutionen/Regelungen für minderjährige Studierende: Unterschied zwischen den Versionen

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Die 41.5 Konferenz der Informatikfachschaften fordert die Universitäten und Hochschulen hiermit auf einen verbindlichen Leitfaden bezüglich der minderjährigen Studierenden hinsichtlich rechtlicher und versicherungstechnischer Zuständigkeit zu erstellen.
Die 41.5 Konferenz der Informatikfachschaften fordert die Universitäten und Hochschulen hiermit auf, einen verbindlichen Leitfaden bezüglich minderjähriger Studierenden hinsichtlich rechtlicher und versicherungstechnischer Verantwortlichkeiten zu erstellen.


Dieser Leitfaden soll dazu dienen die Fachschaften/Studiengangsausschüsse/Studierendenvertretungen abzusichern und Verantwortlichkeiten klar abzugrenzen.
Der Grund für unsere Forderung ist, dass die Fachschaften/Studiengangsausschüsse/Studierendenvertretungen aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen derzeit gezwungen sind, ausschließlich nach den gesetzlichen Grundlagen des Jugendschutzgesetzes zu handeln und daher den betroffenen Studierenden die Teilnahme an diversen Veranstaltungen verbieten müssen.


Ansprechpartner -1/chaser/undine
Eine Risikoabschätzung ist für die Fachschaften/Studiengangsausschüsse/Studierendenvertretungen praktisch unmöglich und verhindert dadurch unter anderem das Abschließen entsprechender Versicherungspolicen.
 
Der geforderte Leitfaden soll dazu dienen, die Fachschaften/Studiengangsausschüsse/Studierendenvertretungen abzusichern und Zustandigkeiten klar festzulegen.
 
Ansprechpartner: -1/chaser/undine

Version vom 2. November 2013, 14:46 Uhr

Die 41.5 Konferenz der Informatikfachschaften fordert die Universitäten und Hochschulen hiermit auf, einen verbindlichen Leitfaden bezüglich minderjähriger Studierenden hinsichtlich rechtlicher und versicherungstechnischer Verantwortlichkeiten zu erstellen.

Der Grund für unsere Forderung ist, dass die Fachschaften/Studiengangsausschüsse/Studierendenvertretungen aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen derzeit gezwungen sind, ausschließlich nach den gesetzlichen Grundlagen des Jugendschutzgesetzes zu handeln und daher den betroffenen Studierenden die Teilnahme an diversen Veranstaltungen verbieten müssen.

Eine Risikoabschätzung ist für die Fachschaften/Studiengangsausschüsse/Studierendenvertretungen praktisch unmöglich und verhindert dadurch unter anderem das Abschließen entsprechender Versicherungspolicen.

Der geforderte Leitfaden soll dazu dienen, die Fachschaften/Studiengangsausschüsse/Studierendenvertretungen abzusichern und Zustandigkeiten klar festzulegen.

Ansprechpartner: -1/chaser/undine