KIF405:Resolutionen/Fremdsprachenkenntnisse des Lehrpersonals: Unterschied zwischen den Versionen
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Die 40,5. KIF fordert Fachbereiche und ihr Lehrpersonal (sowohl Dozenten als auch Assistenten und Tutoren) auf, bei englischsprachigen Studiengängen und Lehrveranstaltungen mehr Wert auf gute Sprachkenntnisse zu legen. Das Lehrpersonal sollte in Schrift und Wort gut ausgebildet sein. Fachbereiche sollten sich vor dem Anbieten englischsprachiger Studiengänge darüber bewusst werden, ob das Lehrpersonal für englischsprachige Veranstaltungen ausgebildet ist. | Die 40,5. KIF fordert Fachbereiche und ihr Lehrpersonal (sowohl Dozenten als auch Assistenten und Tutoren) auf, bei englischsprachigen Studiengängen und Lehrveranstaltungen mehr Wert auf gute Sprachkenntnisse zu legen. Das Lehrpersonal sollte in Schrift und Wort gut ausgebildet sein. | ||
Beispielsweise scheint eine Voraussetzung gemäß Stufe C1 des GER empfehlenswert. | |||
Fachbereiche sollten sich vor dem Anbieten englischsprachiger Studiengänge darüber bewusst werden, ob das Lehrpersonal für englischsprachige Veranstaltungen ausgebildet ist. | |||
Werden Lehrveranstaltungen evaluiert, sollte auch eine Rückmeldemöglichkeit zur Sprachkenntnis des Lehrpersonals vorgesehen werden. | Werden Lehrveranstaltungen evaluiert, sollte auch eine Rückmeldemöglichkeit zur Sprachkenntnis des Lehrpersonals vorgesehen werden. |
Version vom 10. November 2012, 23:35 Uhr
Die 40,5. KIF fordert Fachbereiche und ihr Lehrpersonal (sowohl Dozenten als auch Assistenten und Tutoren) auf, bei englischsprachigen Studiengängen und Lehrveranstaltungen mehr Wert auf gute Sprachkenntnisse zu legen. Das Lehrpersonal sollte in Schrift und Wort gut ausgebildet sein. Beispielsweise scheint eine Voraussetzung gemäß Stufe C1 des GER empfehlenswert.
Fachbereiche sollten sich vor dem Anbieten englischsprachiger Studiengänge darüber bewusst werden, ob das Lehrpersonal für englischsprachige Veranstaltungen ausgebildet ist.
Werden Lehrveranstaltungen evaluiert, sollte auch eine Rückmeldemöglichkeit zur Sprachkenntnis des Lehrpersonals vorgesehen werden.