KIF395:Die Zukunft des stud. Pools: Unterschied zwischen den Versionen

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agenturen beschweren sich wegen nicht gegebener passgenauigkeit. wir schlagen ein verfahren vor, bei dem die losungshoheit weiterhin beim Pool liegt, den agenturen aber eine hilfestellung zur passgenauigkeit gegeben wird. damit kann eine entwicklung zur besseren abstimmung entstehen.
In der Vergangenheit haben Agenturen geloste Gutachter_innen wegen aus ihrer Sicht nicht gegebener Passgenauigkeit abgelehnt. Dies liegt in der Regel daran, dass die Agenturen als einziges Merkmal zur Überprüfung der Passgenauigkeit die Studiengänge der gelosten Gutachter_innen heranziehen können. Wir trauen unseren Poolmitglieder zu, ihre Passgenauigkeit auf ausgeschiriebene Verfahren unabhängig von ihren Studienfächern einzuschätzen. Darum schlagen wir ein Verfahren vor, bei dem die Losungshoheit weiterhin beim Pool liegt, den Agenturen aber die Selbsteinschätzung der Gutachter_innen zur Passgenauigkeit übermittelt wird. Diese Verfahren soll bei Pool und Agenturen zu einer Annäherung bezüglich der gegenseitigen Erwartungen zum Thema Passgenauigkeit führen.


=== Qualifikationsnachweis ===
=== Qualifikationsnachweis ===

Version vom 19. November 2011, 18:32 Uhr

Inhalte

Resolution

KIF395:Resolutionen/Pool

Aufruf an alle KIF- und KoMa-Mitglieder:

  • mobilisiert die für euch erreichbaren pooltragenden Organisationen
  • macht Werbung für den Pool und die Schulungsseminare auf allen Ebenen

Anträge

Qualitätsmanagement / Beschwerdeverfahren

Antrag auf Änderung der Poolrichtlinien bzgl. Beschwerdeverfahren

Die 69. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften (KoMa) und die 39.5 Konferenz der Informatikfachschaften (KIF) beantragen folgende Änderung der Richtlinien des studentischen Akkreditierungspools:

  • Ergänze § 7 um „d. der Beschwerdeausschuss“.
  • Ersetze §12 (6) durch „Liegen Beschwerden über die Arbeitsweise von Akkreditierungsagenturen oder Poolmitgliedern vor, sind diese an den Beschwerdeausschuss zu richten.“
  • Streiche in §5 (6) „§12, (6) oder“.
  • Füge „§11 Der Beschwerdeausschuss“ ein:
  1. Der Beschwerdeausschuss hat die folgenden Aufgaben:
    1. Beschwerden von Akkreditierungsagenturen oder von Poolmitgliedern entgegenzunehmen, zu bewerten und die daraus resultierenden Konsequenzen innerhalb von vier Wochen festzulegen.
    2. Den KASAP sowie alle Betroffenen bis spätestens vier Wochen nach Abschluss einer Entscheidung schriftlich zu informieren.
  2. Der Beschwerdeausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Er besteht aus einer vom Pool entsandten Vertretung, einer vom Akkreditierungsrat entsandten Vertretung und einer von den Akkreditierungsagenturen entsandten Vertretung. Es kann jeweils eine Stellvertretung entsandt werden.
  3. Die Vertretung sowie Stellvertretung des Pools wird für die Dauer eines Jahres vom PVT gewählt.
  4. Liegt dem Beschwerdeausschuss eine Beschwerde über ein Poolmitglied vor, ist dieses bis zur Entscheidung des Beschwerdeausschusses nicht mehr in Verfahren zu entsenden.
  5. Die Beschlüsse des Beschwerdeausschusses sind im Konsens zu treffen.
  6. Der Beschwerdeausschuss kann folgende Konsequenzen beschließen:
    1. Ausschluss aus dem Programm- und oder Systemakkreditierungspool
    2. Aussprache einer Verwarnung
    3. Keine Konsequenzen
    4. Die Konsequenzen müssen begründet werden.
  7. Die Entscheidungen können auf Beschluss des nächstmöglichen PVT aufgehoben werden.
  8. Laufende Verfahren sind von einem Ausschluss nicht betroffen.
  9. Der Beschwerdeausschuss legt seine interne Arbeitsweise selbst fest.


Begründung zum Antrag: (noch auszuformulieren) Wir (...) sehen den studentischen Akkreditierungspool als wichtige Institution im Akkreditierungswesen. Deshalb möchten wir zu einer konstruktiven Lösung der Probleme des Pools beitragen.

Ein Beschwerdeverfahren erachten wir als nötig für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. Es sollte auf eine konstruktive Lösung vorhandener Probleme ausgerichtet sein und zu einer verbesserten Zusammenarbeit aller Beteiligten beitragen.

Das jetzige Beschwerdeverfahren leistet dies nicht, daher halten wir es für notwendig, es zu ändern. Es gibt Verfahrensschritte, welche zu problematischen Situationen führten. Auch scheint es eine geringe Akzeptanz seitens der Agenturen zu geben. Damit wirkt es zum Teil sogar kontraproduktiv.

Gemeinsam haben wir daher verschiedene Modelle durchgespielt und kamen zu dem Ergebnis, dass ein gemeinsam mit Akkreditierungsrat und Agenturen besetzter Beschwerdeausschuss die Mängel des bisherigen Systems behebt.

Die Besetzung soll zum Einen die Anerkennung der Entschiedungen sowohl durch den Pool als auch durch die Agenturen sicherstellen und zum Anderen die Verbindlichkeit von getroffenen Entscheidungen unterstreichen - insbesondere sofern z.B. Verwarnungen gegenüber Referent_innen ausgesprochen werden.

Der Beschwerdeausschuss muss um seine Aufgaben erfüllen zu können mit ausreichenden Kompetenzen und Handlungsfreiheiten ausgestattet sein. Die Wahrung der studentischen Interessen ist durch die Entscheidung im Konsens gesichert.

Mit Annahme des Antrags wird der KASAP beauftragt auf die entsprechende Besetzung hinzuwirken.

Unser Antrag

Passgenauigkeit

Antrag auf Änderung der Poolrichtlinien bzgl. Passgenauigkeit

Die 69. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften (KoMa) und die 39.5 Konferenz der Informatikfachschaften (KIF) beantragen folgende Änderung der Richtlinien des studentischen Akkreditierungspools:

  • Einfügung eines neuen Absatzes zur Begründung der Qualifikation als Gutachter nach Absatz §12(2):

„Jedes Poolmitglied muss der Bewerbung auf ein ausgeschriebenes Verfahren eine kurze Begründung beifügen, weshalb es sich als fachlich qualifiziert einschätzt. Diese Begründung wird der Agentur bei Losung weitergegeben.“

  • Abänderung des derzeitigen Paragraphen §12(3):

Streichung des Teilsatzes „die nicht dem geforderten fachlichen Profil widersprechen“.


Begründung: (noch auszuformulieren) In der Vergangenheit haben Agenturen geloste Gutachter_innen wegen aus ihrer Sicht nicht gegebener Passgenauigkeit abgelehnt. Dies liegt in der Regel daran, dass die Agenturen als einziges Merkmal zur Überprüfung der Passgenauigkeit die Studiengänge der gelosten Gutachter_innen heranziehen können. Wir trauen unseren Poolmitglieder zu, ihre Passgenauigkeit auf ausgeschiriebene Verfahren unabhängig von ihren Studienfächern einzuschätzen. Darum schlagen wir ein Verfahren vor, bei dem die Losungshoheit weiterhin beim Pool liegt, den Agenturen aber die Selbsteinschätzung der Gutachter_innen zur Passgenauigkeit übermittelt wird. Diese Verfahren soll bei Pool und Agenturen zu einer Annäherung bezüglich der gegenseitigen Erwartungen zum Thema Passgenauigkeit führen.

Qualifikationsnachweis

Antrag auf Änderung der Poolrichtlinien bzgl. Qualifikationsnachweis:

Die 69. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften (KoMa) und die 39.5 Konferenz der Informatikfachschaften (KIF) beantragen folgende Änderung der Richtlinien des studentischen Akkreditierungspools:

  • Vor §5, (5) soll ein weiterer Absatz mit folgendem Inhalt eingefügt werden:

„Die Verwaltung fordert die Poolmitglieder in der Regel jährlich auf die im Anmeldeformular abgefragten Daten zu aktualisieren.“

  • Anmeldeformular

Das angehängte Anmeldeformular soll von nun an verwendet werden.


Begründung: (noch auszuformulieren) 42.

Finanzierung

  • momentaner Bedarf: zwischen 25000 und 30000 EUR im Jahr, hauptsächlich zusammengesetzt aus Verwaltung, Seminaren, Poolvernetzungstreffen und Fahrtkosten

3 verschiedene Modelle:

  • studentisch
    • + unabhängig von Agenturen
    • - QM ist Aufgabe der Hochschulen, warum Finanzen von Studierendenschaften
    • - unsichere Finanzierung durch Wahlperioden
  • durch Agenturen
    • - Gefahr des Verlusts der Unabhängigheit
    • - nur eingeschränkter Teil der Arbeit finanziert
    • - momentan sind Agenturen mit der Verteilung unzufrieden
  • gemischt
    • derzeitiges System
    • - momentan sind Agenturen mit der Verteilung unzufrieden

Vorschlag:

  • Ziel: Aufbau eines Puffers zur Schaffung von Flexibilität
  • inhaltliche Unterscheidung der Kosten (gemischtes Modell)
    • Agenturen übernehmen Verwaltung
    • Studierende/Agenturen übernehmen Seminare
    • pooltragende Organisationen übernehmen sonstge Kosten (z.B. Fahrtkosten, Aufwandsentschädigungen KASAP, Werbung, ...)
    • momentaner Antrag des PVT: Vollzeitstelle, Seminare, Sitzungen der Organe des Pools sollen von Agenturen zu tragen
  • Problem bei den Agenturen: alle Agenturen haben unterschiedliche Größe aber müssen momentan gleichen Sockelbetrag zahlen
    • Möglichkeit: gestaffelter Sockelbetrag für Agenturen
  • Organisationsformen:
    • unter Dach des fzs
    • Förderverein (Fragestellung: Welche Rechte hat der Verein, Haftung?)
    • Stiftung

Stimmabgabe bei Abwesenheit

Durch den Tagungszyklus der BuFaTa's ist es für den Vertreter schwierig bei kurzfristigen Anträgen die Stimme der pooltragenden Organisation vernünftig zu repräsentieren. Es wäre deshalb wünschenswert, dass die Anträge bereits eine definierte Zeit vor dem PVT verfügbar sind und somit eine Erarbeitung einer Position möglich wird. Als Option wird eine elektronische Zuschaltung von Vertretern, denen eine Anreise nicht möglich ist, zu ermöglichen um alle pooltragenden Organisationen bestmöglich einzubinden.

Quellen