KIF520:Resolutionen/Deutschland-Semesterticket: Unterschied zwischen den Versionen
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Wir begrüßen, dass dieses Ticket umfassend und vergünstigt eingeführt wurde, sehen an vielen Punkten dennoch die Notwendigkeit zur Verbesserung. | Wir begrüßen, dass dieses Ticket umfassend und vergünstigt eingeführt wurde, sehen an vielen Punkten dennoch die Notwendigkeit zur Verbesserung. |
Aktuelle Version vom 3. November 2024, 01:12 Uhr
Die 52,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Verkehrsverbünde beziehungsweise Verkehrsunternehmen dazu auf, das bestehende Angebot des Deutschlandsemestertickets zu verbessern. Wir begrüßen, dass dieses Ticket umfassend und vergünstigt eingeführt wurde, sehen an vielen Punkten dennoch die Notwendigkeit zur Verbesserung.
Datenschutz[Bearbeiten]
Die 52,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert, dass im Sinne der Datensparsamkeit ein Weg gefunden wird, wie so wenig Daten wie möglich übertragen werden müssen, bzw. der Prozess auch hochschulintern (bzw. über eine*n von der zuständigen Studierendenschaft beauftragte*n Dienstleister*in) erfolgen kann.
Im Sinne der Verfügbarkeit fordern wir eine Umsetzung, die auch ohne ständigen Internetzugang nutzbar sind. Auch im Bezug auf die aktuelle Netzabdeckung sind reine Online-Tickets nicht vertretbar. Bei Ausfällen bzw. Störungen der Ticket-Infrastruktur dürfen keine Nachteile für Studierende entstehen, so dürfen keine erhöhten Beförderungsentgelte und Bearbeitungsgebühren erhoben werden.
Um das zu gewährleisten, empfehlen wir, eine SLA[1] z. B. von 99,99 % Verfügbarkeit über ein Jahr zu definieren. Bei einer starken Unterschreitung der SLA könnten betroffenen Studierenden so Entschädigungen erteilt werden.
Niedrigschwelliger Zugang[Bearbeiten]
Die 52,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert, dass Semestertickets barrierearm und niedrigschwellig nutzbar sind. So fordern wir, Lösungen für Studierende zu finden, die nicht das Handyticket nutzen können oder möchten. Für Studierende ohne mobile Endgeräte dürfen hierbei keine Nachteile entstehen, also keine Gebühren und keine Einschränkung der Gültigkeit des Tickets. Alle Studierenden haben für das Ticket bezahlt und so auch einen Anspruch darauf, es vollumfänglich zu nutzen.
Statt ein Handyticket zu nutzen, könnten alternativ Chipkarten ausgegeben werden, oder Verkehrsunternehmen könnten Studierendenausweise als gültige Tickets akzeptieren. Auch Tickets, die als Handytickets vorliegen, können ausgedruckt als gültig betrachtet werden.
Zuverlässigkeit[Bearbeiten]
Die 52,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften kritisiert, dass für das Deutschlandticket bzw. Deutschlandsemesterticket keine langfristige finanzielle Absicherung vorliegt. Dadurch, dass der Preis des Deutschlandsemestertickets an den des Deutschlandtickets gekoppelt ist, könnten auf Studierende in Zukunft hohe Kosten zukommen. Daher fordern wir von den Verkehrsverbünden, dass die Studierendenschaften zu einem lokal verhandelten Semesterticket zurückkehren können, z. B. wenn das Deutschlandticket wegen politischer Veränderungen abgeschafft werden sollte.
Rückerstattung[Bearbeiten]
Die 52,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert, dass die Verkehrsverbünde Rückerstattungsroutinen zulassen, die zum Vorteil der betreffenden Studierenden sind. Verkehrsverbünde, die den Prozess der Rückerstattung selbst durchführen, müssen diesen Prozess datensparsam und sicher durchführen. Rückerstattungsgründe wie der Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind sensible Daten, die besonders zu schützen sind. Eine langfristige Sammlung solcher Daten halten wir daher für unzulässig.
Fußnoten[Bearbeiten]
Nicht offizieller Teil dieser Reso
- ↑ Service Level Agreement