KIF520:Resolutionen/Umbauten von Universitätsgebäuden: Unterschied zwischen den Versionen
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Häufig ist es nicht ohne weiteres möglich, Gebäude zu erweitern oder anzupassen, da solche Änderungen Einfluss auf das Gesamtkunstwerk nehmen. Da solche Anpassungen, auch im Kontext der im Resolutionsentwurf [[KIF520:Resolutionen/Gebäudeverfall_entgegenwirken]] genannten Kriterien, durchaus sinnvoll sein können, sollte das Erlangen einer Genehmigung solcher Baumaßnahmen erleichtert werden. | Häufig ist es nicht ohne weiteres möglich, Gebäude zu erweitern oder anzupassen, da solche Änderungen Einfluss auf das Gesamtkunstwerk nehmen. Da solche Anpassungen, auch im Kontext der im Resolutionsentwurf [[KIF520:Resolutionen/Gebäudeverfall_entgegenwirken]] genannten Kriterien, durchaus sinnvoll sein können, sollte das Erlangen einer Genehmigung solcher Baumaßnahmen erleichtert werden. |
Version vom 10. Mai 2024, 15:39 Uhr
Informationen zu diesem Resolutionsentwurf: | |
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Ansprechperson: | Malik |
AK: | AK Gebäudeverfall |
Reso polieren: | nicht poliert |
Zwischenplenum: |
Die 52,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die am öffentlichen Bau beteiligten Parteien, wie Urheberrechtsinhabende, auf, Bauherren mehr Freiraum zu bieten, sinnvolle Änderungen an Gebäuden, welche das Gesamtkunstwerk beeinflussen durchführen zu dürfen.
Insbesondere sollten im Voraus vertragliche Regelungen getroffen werden, welche hierfür klare Rahmenbedingungen und Freiheiten definieren.
Begründung
Häufig ist es nicht ohne weiteres möglich, Gebäude zu erweitern oder anzupassen, da solche Änderungen Einfluss auf das Gesamtkunstwerk nehmen. Da solche Anpassungen, auch im Kontext der im Resolutionsentwurf KIF520:Resolutionen/Gebäudeverfall_entgegenwirken genannten Kriterien, durchaus sinnvoll sein können, sollte das Erlangen einer Genehmigung solcher Baumaßnahmen erleichtert werden.