KIF510:Prüfungsunfähigkeitsformular: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Die {{KIF|51.0}} schließt sich der Reso der MeTaFa an.<ref>Wir sprechen uns gegen eine geforderte Angabe von Symptomen auf Attesten für die Prüfungsunfähigkeitsmeldung aus und schließen uns den zahlreichen Forderungen der Bundesfachschaftentagungen an. Wir fordern daher, dass eine ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit zum Rücktritt vom Prüfungsversuch ausreicht. Wir fordern jedoch, dass die Kosten für die amtsärztliche Besche…“) |
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Die {{KIF|51.0}} schließt sich der Reso der MeTaFa an.<ref> | Die {{KIF|51.0}} schließt sich der Reso der MeTaFa an.<ref>[https://www.fzs.de/buendnisse-zusammenarbeit-und-mitgliedschaften/meta-tagung-der-fachschaften-metafa/forderung-abschaffung-der-pflicht-zur-angabe-von-symptomen-bei-krankheitsbedingter-pruefungsunfaehigkeit/ Resolution der MeTaFa]</ref> | ||
Version vom 19. Mai 2023, 18:08 Uhr
Die 51.0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften schließt sich der Reso der MeTaFa an.[1]
die 51.0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert außerdem, dass die Möglichkeit der Prüfungsabmeldung bis wenige Tage vor der Prüfung in den Landeshochschulgesetzen festgelegt wird.
Statt mit immer restriktiveren Regelungen, den Studierenden ein grundsätzliches Misstrauen entgegenzubringen, sollte das Problem lieber an der Wurzel angepackt werden: Mit der Möglichkeit von kurzfristigen Prüfungsabmeldungen ohne Angabe von Gründen, wäre der unterstellte Missbrauch von Krankschreibungen zur Prüfungsabmeldung hinfällig. Großzügigere Fristen bei Zweit- und Drittversuchen können ebenfalls dazu beitragen, Anträge auf Krankschreibung zu reduzieren.