KIF505:Schweigefuchs: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Schweigefuchs wird als | Der Schweigefuchs wird als „Wolfsgruß“ von den [https://de.wikipedia.org/wiki/Graue_W%C3%B6lfe Grauen Wölfen] verwendet, diese ist die größte rechtsextremistische Organisation in Deutschland. | ||
Diese türkisch-nationalistische Gruppe ist gewaltbereit und begeht auch in Deutschland Straftaten. ([https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/rund-2500-graue-woelfe-in-hessen-17444410.html]) | Diese türkisch-nationalistische Gruppe ist gewaltbereit und begeht auch in Deutschland Straftaten. ([https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/rund-2500-graue-woelfe-in-hessen-17444410.html]) | ||
Des Weiteren ist eine KIF in Österreich in Planung, wo das öffentliche Zeigen des Schweigefuchs eine Straftat ist ([https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2019_I_2/BGBLA_2019_I_2.pdfsig BGBl. I Nr. 2/2019] i. V. m. [https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/I/I_00377/fname_722354.pdf 377 der Beilagen XXVI. GP – Regierungsvorlage – Erläuterungen S. 3]). | Des Weiteren ist eine KIF in Österreich in Planung, wo das öffentliche Zeigen des Schweigefuchs eine Straftat ist ([https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2019_I_2/BGBLA_2019_I_2.pdfsig BGBl. I Nr. 2/2019] i. V. m. [https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/I/I_00377/fname_722354.pdf 377 der Beilagen XXVI. GP – Regierungsvorlage – Erläuterungen S. 3]). |
Version vom 20. August 2022, 22:16 Uhr
Resolution
Die 50,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert bei zukünftigen KIF den Schweigefuchs nicht mehr zu verwenden. Es wird angeregt, auf der nächsten Präsenz-KIF in einem AK ein alternatives Symbol zu finden.
Begründung
Der Schweigefuchs wird als „Wolfsgruß“ von den Grauen Wölfen verwendet, diese ist die größte rechtsextremistische Organisation in Deutschland. Diese türkisch-nationalistische Gruppe ist gewaltbereit und begeht auch in Deutschland Straftaten. ([1])
Des Weiteren ist eine KIF in Österreich in Planung, wo das öffentliche Zeigen des Schweigefuchs eine Straftat ist (BGBl. I Nr. 2/2019 i. V. m. 377 der Beilagen XXVI. GP – Regierungsvorlage – Erläuterungen S. 3).