KIF470:Resolutionen/Studieren mit psychischen Herausforderungen - Chancengleichheit: Unterschied zwischen den Versionen
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Die 47,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Hochschulen auf, Studierenden mit psychischen Krankheiten und Störungen Nachteilsausgleiche niedrigschwellig zu gewähren. Dabei | Die 47,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Hochschulen auf, Studierenden mit psychischen Krankheiten und Störungen Nachteilsausgleiche niedrigschwellig zu gewähren. Dabei dürfen Studierende nicht dazu gezwungen werden, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offen zu legen, sowie anerkanntes Fachpersonal<ref name="positionspapier">[https://psyfako.org/wp-content/uploads/2018/07/Positionspapier-der-Psychologie-Fachschaften-Konferenz-PsyFaKo-zum-Thema-„Studieren-mit-psychischer-Störung-–-Chancengleichheit-auch-bei-Prüfungen“.pdf Positionspapier der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) zum Thema „Studieren mit psychischer Störung – Chancengleichheit auch bei Prüfungen“], anerkanntes Fachpersonal nach Definition des Positionspapieres, dort "anerkannte Expert*innen"</ref> von der Schweigepflicht zu entbinden.<ref> vgl. Resolution [[KIF420:Resolutionen/Prüfungsunfähigkeit|Prüfungsunfähigkeit]] der KIF42.0</ref> | ||
Bei der Gewährung von Nachteilsausgleichen sollen die Empfehlungen von anerkanntem Fachpersonal einfließen. Die Studierenden müssen anerkannte Fachpersonen frei wählen können. | Bei der Gewährung von Nachteilsausgleichen sollen die Empfehlungen von anerkanntem Fachpersonal einfließen. Die Studierenden müssen anerkannte Fachpersonen frei wählen können. | ||
Version vom 16. Juni 2019, 01:30 Uhr
Die 47,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Hochschulen auf, Studierenden mit psychischen Krankheiten und Störungen Nachteilsausgleiche niedrigschwellig zu gewähren. Dabei dürfen Studierende nicht dazu gezwungen werden, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offen zu legen, sowie anerkanntes Fachpersonal[1] von der Schweigepflicht zu entbinden.[2] Bei der Gewährung von Nachteilsausgleichen sollen die Empfehlungen von anerkanntem Fachpersonal einfließen. Die Studierenden müssen anerkannte Fachpersonen frei wählen können.
Des Weiteren sollen psychosoziale Beratungsstellen für Studierende eingerichtet und gestärkt werden. Die Hochschulen sollen aktiv die Studierenden über diese Möglichkeiten informieren.
Hiermit wollen wir die Resolution Annerkennung von psychischen Krankheiten der KIF 45,5 Anerkennung von psychischen Krankheiten bekräftigen, sowie uns der Forderung des Positionspapier der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) zum Thema „Studieren mit psychischer Störung – Chancengleichheit auch bei Prüfungen“ [1] anschließen.
- ↑ 1,0 1,1 Positionspapier der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) zum Thema „Studieren mit psychischer Störung – Chancengleichheit auch bei Prüfungen“, anerkanntes Fachpersonal nach Definition des Positionspapieres, dort "anerkannte Expert*innen"
- ↑ vgl. Resolution Prüfungsunfähigkeit der KIF42.0