KIF460:Resolutionen/Recht im Informatikstudium: Unterschied zwischen den Versionen

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Die {{KIF|46,0}} fordert die Hochschulen dazu auf, in allen Informatikstudiengängen verpflichtend die Vermittlung von Kompetenzen zu rechtlichen Grundlagen der Informatik im Anwendungskontext aufzunehmen.
Die {{KIF|46,0}} fordert die Hochschulen dazu auf, in allen Informatikstudiengängen verpflichtend die Vermittlung von Kompetenzen zu rechtlichen Grundlagen der Informatik im Anwendungskontext aufzunehmen.


== Begründung ==
'''Im Konsens angenommen'''
Dass der rechtliche Rahmen, der im Bereich der Informatik zu beachten ist, immer größer wird zeigen beispielsweise die ab dem 25.05.2018 anzuwendende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sowie die geplante E-Privacy Verordnung der Europäischen Union.


Informatiker müssen sich deshalb mit diesen Themen auseinadersetzen. Das umfasst alle wichtigen Berührungspunkte zwischen Informatik und Recht, wie beispielsweise der §202c StGB (auch als "Hackerparagraph" bekannt), die bereits erwähnte DSGVO, rechtliche Belange im Bereich des Datenschutzes, Vertrags-, Patent- und Urheberrecht.
[[Kategorie:Resolution]]
 
Zusätzlich gibt es auch viele offene Fragen in der Rechtsinformatik, wie etwa im Bereich der Autonomen Systeme.
Da nahezu alle Informatiker*innen zwangsweise mit den oben genannten Themen konfrontiert sein werden, sehen wir die Notwendigkeit diese Inhalte in die Grundlehre mit aufzunehmen.

Version vom 12. Mai 2018, 23:54 Uhr

Die 46,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Hochschulen dazu auf, in allen Informatikstudiengängen verpflichtend die Vermittlung von Kompetenzen zu rechtlichen Grundlagen der Informatik im Anwendungskontext aufzunehmen.

Im Konsens angenommen