KIF460:Resolutionen/Ablehnung Sponsoring und Werbung Lehr/Lernräume: Unterschied zwischen den Versionen
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* Bevor Sponsoring jeglicher Art eingegangen wird, muss vorher für alle Hochschulmitglieder die Notwendigkeit aufgeschlüsselt werden | |||
Bedeutungen aufdringlich (wiktionary): -> Fußnote<br> | |||
[1] persönliche Grenzen ignorierend; durch invasives Verhalten störend |
Version vom 12. Mai 2018, 17:22 Uhr
Die 46,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften in Bremen (KIF 46,0) lehnt Werbung durch kommerziell agierende Hochschulexterne in studentischen Lehr- und Lernräumen ab. Daher fordert sie die verwaltenden Institutionen aller Hochschulen zu folgenden Punkten auf:
- Die von Studierenden verwendeten Lern- und Lehrräume sind frei von oben genannter Werbung zu halten
- Die Unabhängigkeit von Lehre muss gewährleistet werden
- Wirtschaftliche Kooperationen sind für alle Mitglieder der Hochschule transparent auszugestalten
- Bevor ein Sponsoring jeglicher Art eingegangen wird, soll vorher für alle Hochschulmitglieder klar aufgeschlüsselt werden, warum die bestehende Finanzierungssituation durch Bund und Länder für den Zweck unbefriedigend ist. Des weiteren ist die Notwendigkeit genau dieser Option zu begründen.
Begründung
Unerwünschte Werbung z.B. durch Firmenlogos in oder um Hörsälen ist störend und steht dem schützenswertem Charakter der Lehr- und Lernräume zuwider. Per Definition hat sie einen beeinflussenden Effekt. Deshalb sehen wir die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre als gefährdet, im Einzelfall sogar als angegriffen an. Im Kontext von Lehre und Lernen kann Werbung die erforderliche Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigen. Studierende, die sich diesen Auswirkungen entziehen wollen, sehen sich gezwungen den Veranstaltungen nicht mehr beizuwohnen, was dem Gedanken von frei vefügbarer Lehre widerspricht. Nach unserer Auffassung sollte die Lehre durch Bund und Länder insoweit ausfinanziert werden, sodass eine Hochschule nicht unternehmerisch agieren muss, um ihren Aufgaben nachzukommen.
Alternative zum letzten Satz: Nach unserer Auffassung sollte die Lehre durch Bund und Länder insoweit ausfinanziert werden, sodass zusätzliche Werbeeinnahmen auf Kosten der Lehrsituation nicht von Nöten sind.
Poliert
Die 46,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften lehnt Sponsoring von sowie aufdringliche Werbung in Lehr- und Lernräumen ab. Daher fordern wir alle Hochschulen auf:
- Sponsoring und Werbung dieser Art zu unterbinden
- Die Ausgestaltung der wirtschaftlichen Kooperationen sind für alle Mitglieder der Hochschule transparent zu machen
- Bevor Sponsoring jeglicher Art eingegangen wird, muss vorher für alle Hochschulmitglieder die Notwendigkeit aufgeschlüsselt werden
Bedeutungen aufdringlich (wiktionary): -> Fußnote
[1] persönliche Grenzen ignorierend; durch invasives Verhalten störend