KIF440 Diskussion:Resolutionsentwürfe/VGWort: Unterschied zwischen den Versionen

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== alternativer neuer Vorschlag ==
== alternativer neuer Vorschlag ==


Die {{KIF|44,0}} fordert die Politik auf §52a Absatz 4 UrhG anzupassen, sodass das Lehrpersonal für die Verwendung von Zitaten und Materialien keine Abwägung zwischen didaktischen Nutzen und des wirtschaftlichen Aufwands (Personalkosten + Abgabekosten) treffen muss. Dies führt zu Einschränkungen in der freien Lehre, wie z.B. durch ein Projekt an der Universität Osnabrück im Wintersemester 2014/2015 nachgewiesen wurde.
Die {{KIF|44,0}} fordert die Politik auf §52a Absatz 4 UrhG anzupassen, sodass das Lehrpersonal bei der Verwendung von Zitaten und Materialien keine Abwägung zwischen didaktischen Nutzen und des wirtschaftlichen Aufwands (Personalkosten + Abgabekosten) treffen muss. Dies führt zu Einschränkungen in der freien Lehre, wie z.B. durch ein Projekt an der Universität Osnabrück im Wintersemester 2014/2015 nachgewiesen wurde.

Version vom 7. Mai 2016, 21:11 Uhr

Die 44,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Politik auf für UrhG §52a (4) eine Lösung zu finden, bei welcher das Lehrpersonal für die Verwendung von Zitaten und Materialien keine Abwägung zwischen Nutzen und des wirtschaftlichen Aufwands (Personalkosten + Abgabekosten) treffen muss. Dies führt zu Einschränkungen in der freien Lehre, wie z.B. durch ein Projekt an der Universität Osnabrück im Wintersemester 2014/2015 nachgewiesen wurde[1] [2].

  1. Website Pilotprojekt zur Einzelerfassung der Nutzung von Texten nach § 52a UrhG an der Universität Osnabrück
  2. Abschlussbericht Pilotprojekt zur Einzelerfassung der Nutzung von Texten nach § 52a UrhG an der Universität Osnabrück (Rückgang Zitatnutzung um 75%, Meldungen im Kostenumfang von ca. 5.000€ (bei 0,8ct/Seite/Teilnehmer) stehen 65 Stunden Aufwand des Lehrpersonals und 25% einer qualifizierten Stelle gegenüber)

alternativer neuer Vorschlag

Die 44,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Politik auf §52a Absatz 4 UrhG anzupassen, sodass das Lehrpersonal bei der Verwendung von Zitaten und Materialien keine Abwägung zwischen didaktischen Nutzen und des wirtschaftlichen Aufwands (Personalkosten + Abgabekosten) treffen muss. Dies führt zu Einschränkungen in der freien Lehre, wie z.B. durch ein Projekt an der Universität Osnabrück im Wintersemester 2014/2015 nachgewiesen wurde.