KIF435:Wissenschaftszeitvertragsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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- Gesetz hat keine Mechanismen, die eine Kurzbefristung von 3 bis 6 Monaten verhindern. Hier sehen wir [Dringlichkeitswort](dringenden/unbedingt) Besserungsbedarf | |||
- Personalräte für SHKs/WHKs |
Version vom 13. November 2015, 13:09 Uhr
Grundlagen
Novellierung mit Erklärungen: https://www.bmbf.de/files/1aendWissZeitVG_-_BR-Drs_395.15.pdf
Aktuelle Fassung (von 2007): http://www.intern.tu-darmstadt.de/media/frauenbeauftragte/pdf_frauenbeauftragte/gesetze/WissZeitVG.pdf
Änderungswünsche des Bundesrates an der Novellierung: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/937/erl/16.pdf?__blob=publicationFile&
Offener Brief des FZS: https://kif.fsinf.de/w/images/1/15/Brief_an_Abgeordnete_WissZeitVG_final.pdf
Resolutionsentwurf
https://pad.fachschaften.org/p/kif435-wisszeitvg-reso
Die Resolution soll die Position der KIF zu diesem deutschlandweiten Thema
- in Richtung der Entscheidungsträger im Bundestag - auf anderen Tagungen (MeTaFa, ...) - nach Außen
darstellen.
Dazu soll sie zumindest an die entsprechenden Abgeordneten im Bundestag versandt werden.
Argumentation
https://pad.fachschaften.org/p/kif435-wisszeitvg
Punkte für weiteres AKs
- Gesetz hat keine Mechanismen, die eine Kurzbefristung von 3 bis 6 Monaten verhindern. Hier sehen wir [Dringlichkeitswort](dringenden/unbedingt) Besserungsbedarf - Personalräte für SHKs/WHKs