KIF430:Prüfungsunfähigkeit-Was nun?: Unterschied zwischen den Versionen
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Studierende werden genötigt im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht gesundheitliche Informationen preiszugeben. Gegen dieses Informationsbedürfnis begehren Studierende bundesweit auf! | Studierende werden genötigt im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht gesundheitliche Informationen preiszugeben. Gegen dieses Informationsbedürfnis begehren Studierende bundesweit auf! | ||
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Version vom 29. Mai 2015, 23:28 Uhr
Attestierung der Prüfungsunfähigkeit
Tritt ein Studierender aus gesundheitlichen Gründen von einer Prüfung zurück, so verlangen seit einiger Zeit Prüfungsämter und -kommissionen Auskunft über die Symptome oder gar Krankheit, welche die Prüfungsfähigkeiten mindern. Vermehrt werden darum die "gelben Zettel" (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) nicht akzeptiert.
Studierende werden genötigt im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht gesundheitliche Informationen preiszugeben. Gegen dieses Informationsbedürfnis begehren Studierende bundesweit auf!
Ziel des AK's ist über die rechtlichen Hintergründe und Rollen der Beteiligten zu informieren:
- Landeshochschulgesetz
- Prüfungsordnungen
- Datenschutz
- Ärzt / Ärztekammern
- Studierende
Aktuelle Positionen anderer Bundesfachschaftsvertretungen zum Thema Atteste / Prüfungsunfähigkeit:
- 2014 - KIF 42.0 : Resolution Prüfungsunfhigkeit
- 2015 - fzs Mitgleiderversammlung : "Gläsernen Studierenden"
- 2015 - BuFaK WiWi SoWi : Atteste statt gläserner Studis bei Prüfungsunfähigkeit
Ausführliche Informationen können unter anderem im Wiki (Stichwort Datenschutz) des Studierendenrats der OvGU Magdeburg eingesehen werden.