KIF425:Freifunk/Störerhaftung: Unterschied zwischen den Versionen

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* Mehrphasige Überarbeitung des Entwurfes hinsichtlich strittiger Bezüge auf Parteien und Entschärfung des Wordings
* Mehrphasige Überarbeitung des Entwurfes hinsichtlich strittiger Bezüge auf Parteien und Entschärfung des Wordings
* Beschluss des Textes unter Rücksichtnahme auf folgende Korrekturen der Grammatik und Ortografie 
* Beschluss des Textes unter Rücksichtnahme auf folgende Korrekturen der Grammatik und Orthografie


== Dokumente ==
== Dokumente ==

Aktuelle Version vom 16. November 2014, 21:30 Uhr

Teil I[Bearbeiten]

  • Anwesende: ca. 15 KIFfels
  • Der AK-Leiter ist nicht anwesend.

Diskussion über den Gesetzesentwurf zur Störerhaftung[Bearbeiten]

  • Dem AK liegt der Entwurf zur Änderung des § 8 Telemediengesetzes vor.
  • Die Anwesenden sprechen sich nach Diskussion für folgenden Änderungsvorschlag aus: In Absatz (3) soll "Funknetzwerke" durch "Kommunikationsnetze" ersetzt werden, um eindeutig zu spezifizieren, dass auch kabelgebundene Netzwerke eingeschlossen sind. Hintergrund ist, dass Freifunk auch über Ethernet verwendet werden kann.
  • Ein Resolutionsvorschlag soll morgen erarbeitet werden.

Verlegung des AKs[Bearbeiten]

  • Der AK beschließt, sich morgen (Freitag) um 11:00 Uhr im Hörsaalgebäude erneut zu treffen, um die Diskussion fortzusetzen.
  • Zu dieser Zeit wird parallel im Bundestag die Gesetzesänderung diskutiert und eventuell besprochen. Wir wollen dies im Livestream verfolgen.

Teil II[Bearbeiten]

Zeit
2014-11-14 11:11 - 13:23
Ort
KIF 42,5 Raum -101
  • Erstellung eines Entwurfes für eine Resolution und offenen Brief per Pad
  • Gemeinsames Ansehen des Streams der ersten Lesung aus dem Deutschen Bundestag und Reaktion auf die dort vorgbrachten Argumente in der Begründung

Teil III[Bearbeiten]

Zeit
2014-11-15 13:01 - 18:23
Ort
KIF 42,5 Raum -101
  • Weitere Diskussion der Begründung und Ausbesserung in den Erläuterungen mit der Absicht die Verständlichkeit für Nichttechniker zu erhöhen aber den Wahrheitsgehalt der Aussagen zu erhalten

Beschluss durch Abschlussplenum[Bearbeiten]

  • Mehrphasige Überarbeitung des Entwurfes hinsichtlich strittiger Bezüge auf Parteien und Entschärfung des Wordings
  • Beschluss des Textes unter Rücksichtnahme auf folgende Korrekturen der Grammatik und Orthografie

Dokumente[Bearbeiten]