KIF420:Resolutionen/Öffentlichkeitsarbeit: Unterschied zwischen den Versionen
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* Entgegennahme und Beantwortung von Nachfragen zu den Pressemitteilungen | * * Entgegennahme und Beantwortung von Nachfragen zu den Pressemitteilungen | ||
* Vorbereitung und Durchführung eines AK "Öffentlichkeitsarbeit" auf der nächsten KIF | * * Vorbereitung und Durchführung eines AK "Öffentlichkeitsarbeit" auf der nächsten KIF | ||
Es soll nach Möglichkeit auf jeder KIF einen AK "Öffentlichkeitsarbeit" geben, der die Öffentlichkeitsarbeit der KIF vor- und nachbereitet sowie koordiniert. Dieser soll sich im Bedarfsfall auch zwischen den KIFs treffen. | Es soll nach Möglichkeit auf jeder KIF einen AK "Öffentlichkeitsarbeit" geben, der die Öffentlichkeitsarbeit der KIF vor- und nachbereitet sowie koordiniert. Dieser soll sich im Bedarfsfall auch zwischen den KIFs treffen. |
Version vom 31. Mai 2014, 11:46 Uhr
Resolution "Öffentlichkeitsarbeit"
Das Abschlussplenum der 42. Konferenz der Informatikfachschaften empfiehlt folgende Vorgehensweise zur Öffentlichkeitsarbeit:
Im Abschlussplenum wird ein Team für Öffentlichkeitsarbeit gewählt, welches folgende Aufgaben hat:
- Pflege eines Presseverteilers, er soll folgende Adressat*innen enthalten:
- * Online- und Offlinemedien
- * Andere Studierendenvertretungen
- * Veröffentlichung der erarbeiteten Resolutionen als Pressemitteilungen über den Presseverteiler
- * Entgegennahme und Beantwortung von Nachfragen zu den Pressemitteilungen
- * Vorbereitung und Durchführung eines AK "Öffentlichkeitsarbeit" auf der nächsten KIF
Es soll nach Möglichkeit auf jeder KIF einen AK "Öffentlichkeitsarbeit" geben, der die Öffentlichkeitsarbeit der KIF vor- und nachbereitet sowie koordiniert. Dieser soll sich im Bedarfsfall auch zwischen den KIFs treffen.
Insbesondere soll er auch Antworten und Rückmeldungen zu den Pressemitteilungen nachbereiten. Das Presseteam soll dabei lediglich die Beschlusslage der KIF in die Öffentlichkeit tragen, Stellungnahmen zu Themen, die von der KIF bisher nicht thematisiert worden, bleiben nach wie einzig und alleine der KIF vorbehalten.