KIF420:Resolutionen/Prüfungsabmeldung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die 42,0te Konferenz der Informatikfachschaften fordert, | Die 42,0te Konferenz der Informatikfachschaften fordert, dass eine Abmeldung von allen Prüfungen, zumindest jedoch vom jeweils ersten Prüfungsversuch, ohne Angabe von Gründen möglich ist. Die Abmeldefrist darf frühestens eine Woche vor Prüfungstermin enden. | ||
dass eine Abmeldung vom ersten Prüfungsversuch ohne Angabe von Gründen möglich ist. Die Abmeldefrist darf frühestens eine Woche vor Prüfungstermin enden. | |||
'''Im Konsens beschlossen''' | |||
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Version vom 1. Juni 2014, 01:35 Uhr
Die 42,0te Konferenz der Informatikfachschaften fordert, dass eine Abmeldung von allen Prüfungen, zumindest jedoch vom jeweils ersten Prüfungsversuch, ohne Angabe von Gründen möglich ist. Die Abmeldefrist darf frühestens eine Woche vor Prüfungstermin enden.
Im Konsens beschlossen
Begründung
- eine Woche für organisatorische Sachen der Uni (Raum, Anzahl Prüfungen, Anzahl Aufsichtspersonen, …)
- erster Prüfungsversuch wegen zu unterschiedlicher Regelungen/Einschränkungen bei Wiederholungsprüfungen
Ansprechpartner
- Kai (Uni Magdeburg)
- Jenni (Uni Magdeburg)
- Lukas (Uni Stuttgart)
- Lex (RWTH Aachen)
- Christian (Uni Bonn)