KIF420:Resolutionen/Prüfungsabmeldung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. Mai 2014, 10:59 Uhr
Die 42,0te Konferenz der Informatikfachschaften fordert, dass eine Abmeldung vom ersten Prüfungsversuch ohne Angabe von Gründen möglich ist. Die Abmeldefrist darf frühestens eine Woche vor Prüfungstermin enden.
Begründung
- eine Woche für organisatorische Sachen der Uni (Raum, Anzahl Prüfungen, Anzahl Aufsichtspersonen, …)
- erster Prüfungsversuch wegen zu unterschiedlicher Regelungen/Einschränkungen bei Wiederholungsprüfungen
Ansprechpartner
- Kai (Uni Magdeburg)
- Jenni (Uni Magdeburg)
- Lukas (Uni Stuttgart)
- Lex (RWTH Aachen)
- Christian (Uni Bonn)