KIF420:Resolutionen/Freihandelsabkommen: Unterschied zwischen den Versionen
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Abschlussplenum: Die 42,0. KIF dankt dem Fachschaftsrat für die Arbeit und Anregung. Die Resolution wurde kurzfristig vor dem Abschlussplenum eingereicht ohne dass eine Ansprechperson zur Verfügung steht. Die 42,0. KIF sieht bei der Resolution Informations- und Diskussionsbedarf, welcher sich alleine im Abschlussplenum nicht auflösen lässt. Dem Abschlussplenum ist es aus diesen Gründen nicht möglich die Resolution zu verabschieden. |
Version vom 1. Juni 2014, 00:11 Uhr
Hinweis: Weicht ab von der Originalversion, wurde u.a. von unbekannten IPs editiert.
Resolutionstext
Wir die 42,0te Konferenz der Informatikfachschaften lehnen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA ab und fordern einen sofortigen Verhandlungsabbruch. Diese Abkommen werden bzw. wurden nicht nur intransparent verhandelt, sondern beinhalten auf Grund von Investorschutzklagen eine weitere Aushöhlung der Demokratie zu Gunsten von Wirschaftsinteressen. Des weiteren lehnen wir auch das Handelsabkommen TiSA ab, welches "Handelshindernissen" im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen, also der Strom-, Wasserversorgung und dem Bildungssektor, beseitigen soll. Besonders kritisieren wir dabei die sogenannte Ratchet Clause, mit der ein Rückkauf von einmal privitisierten Dienstleistungen ausgeschlossen wird. Wir fordern hierzu alle deutschen und österreichischen EU-Parlamentarier*Innen dazu auf, hierzu klar Stellung zu beziehen und ihr Mandat zu nutzen, diese Handelsabkommen zu stoppen.
Brief
Sehr geehrte*R ....,
wir wenden uns an Sie, weil wir über die Presse von den Verhandlungen zu den Handelsabkommen TTIP, CETA und TiSA erfahren haben. Nach unserer Auffassung geben Teile der Abkommen Anlass zu starker Kritik und Ablehnung.
Bedauerlicherweise bekommt man jedoch wenig Informationen über den Inhalt der Verträge. Ein großer Kritikpunkt ist derzeit dementsprechend die fehlende Transparenz während der Verhandlungen. Darüber hinaus können Laien oft nicht verstehen oder nachvollziehen, welche juristischen Implikationen diese Verträge mit sich bringen. Wir sind der Auffassung, dass ein Abkommen, welches alle Bürger*Innen der geplanten Freihandelszone betreffen wird, die Öffentlichkeit so miteinbeziehen muss, dass die Inhalte und Implikationen vollständig erklärt werden.
Inhaltlich geben insbesondere die Teile der Abkommen von TTIP und CETA Anlass zu Besorgnis, die die Möglichkeit von Investor-Staats-Klagen beinhalten. Durch die Klagemöglichkeit können Entscheidungen, die in einer Gesellschaft auf demokratische Weise zustande gekommen sind, rückgängig gemacht werden. Hierfür gibt es bereits einige Beispiele. Die Werte, denen in diesen Klageverfahren Rechnung getragen wird, sind ausschließlich die der Profitmaximierung. Diese werden über grundlegende gesellschaftliche Werte, wie sie in Grundgesetz und Verfassung verankert sind, gestellt. Unserer Auffassung nach sind diese Abkommen deshalb strikt abzulehnen.
Die Zielsetzung des Abkommens TiSA lehnen wir in der Gesamtheit ab. Für uns sind die Strom- und Wasserversorgung sowie die Bildung keine Spielwiese für Wirtschaftsinteressen. Insbesondere die Aufnahme einer "Ratchet Clause" halten wir für untragbar, mit der ein Rückkauf von einmal privitisierten Dienstleistungen ausgeschlossen wird. So zeigt sich am Beispiel der Pariser Wasserwerke, dass eine Privatisierung nicht nur negative Auswirkungen auf den Preis und die Qualität haben kann, sondern ein Rückkauf auch zweifelsohne als Korrekturmöglichkeit notwendig ist.
Bitte teilen Sie uns ihre Position zu den Handelsabkommen mit. Wir bitten auch dringend um detaillierte Informationen über das Abkommen CETA, welches offenbar kurz vor dem Abschluss steht.
Mit freundlichen Grüßen, xxxx im Auftrag der 42,0ten KIF
Begründung
- siehe Brief
- Artikel von Le Monde diplomatique
- Link-Sammung zu den Handelsabkommen Piraten
- Pro und Contra
Abschlussplenum: Die 42,0. KIF dankt dem Fachschaftsrat für die Arbeit und Anregung. Die Resolution wurde kurzfristig vor dem Abschlussplenum eingereicht ohne dass eine Ansprechperson zur Verfügung steht. Die 42,0. KIF sieht bei der Resolution Informations- und Diskussionsbedarf, welcher sich alleine im Abschlussplenum nicht auflösen lässt. Dem Abschlussplenum ist es aus diesen Gründen nicht möglich die Resolution zu verabschieden.