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Das Dokument ist eine Überarbeitung des letzten Standes vom 18.09.2008. Eine Übersicht über die Änderungen ohne Garantie auf Vollständigkeit. --[[Benutzer:Tb|Tb]] 19:56, 29. Mai 2010 (UTC) | |||
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-Es wird explizit das Vollzeitstudium genannt auf welches die Regeln zutreffen | |||
-Es wird explizit auf die Anerkennung von gleichwertigen Kompetenzen und Fähigkeiten, die außerhalb der Hochschule erworben wurden, hingewiesen (früher zum Teil 2.5) | |||
1.5 & 1.6 (Zwischenprüfung) entfallen, 1.5 (Überprüfung Studierbarkeit) ist in A7 gewandert | |||
2.1: Ausnahmefälle für Zulassung Master definiert | |||
3.2: Die Zuordnung von Masterstudiengängen zu stärker anwendungsorientiert oder stärker forschungsorientiert ist nun ein kann, kein muss mehr. | |||
4.2 (nicht konsekutive Studiengänge) raus und ehemalig 4.2 zu 4.3 | |||
A7: Absatz über Mobilität hinzugefügt | |||
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[[Datei:PP_Diskussionsergebnis_Endergebnis.pdf]] | [[Datei:PP_Diskussionsergebnis_Endergebnis.pdf]] |
Version vom 29. Mai 2010, 20:56 Uhr
Hier eben die beiden Links zu den versprochenen Dokumenten:
Das Dokument ist eine Überarbeitung des letzten Standes vom 18.09.2008. Eine Übersicht über die Änderungen ohne Garantie auf Vollständigkeit. --Tb 19:56, 29. Mai 2010 (UTC) 1.3: -Es wird explizit das Vollzeitstudium genannt auf welches die Regeln zutreffen -Es wird explizit auf die Anerkennung von gleichwertigen Kompetenzen und Fähigkeiten, die außerhalb der Hochschule erworben wurden, hingewiesen (früher zum Teil 2.5) 1.5 & 1.6 (Zwischenprüfung) entfallen, 1.5 (Überprüfung Studierbarkeit) ist in A7 gewandert 2.1: Ausnahmefälle für Zulassung Master definiert 3.2: Die Zuordnung von Masterstudiengängen zu stärker anwendungsorientiert oder stärker forschungsorientiert ist nun ein kann, kein muss mehr. 4.2 (nicht konsekutive Studiengänge) raus und ehemalig 4.2 zu 4.3 A7: Absatz über Mobilität hinzugefügt Anlage über Module hinzugefügt