FSZH:Allgemeines: Unterschied zwischen den Versionen

Aus KIF
K (es macht sinn mit der Online-Version zu warten)
(→‎Finanzierung: Hinweis über FB-Finanzierung eingefügt.)
 
(6 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 30: Zeile 30:
== Archivierung der Produktionsquellen ==
== Archivierung der Produktionsquellen ==


Neben den fertigen Zeitschriften sollten natürlich auch die Quelldateien archiviert werden. Hierzu könnt ihr euch an die folgende Checkliste halten:
Neben den fertigen Zeitschriften sollten natürlich auch die Quelldateien archiviert werden. Hierzu könnt ihr euch an die folgende Checkliste halten:
* Quelldateien für sämtliche Seiten (z.B. bei LaTeX die .tex Dateien, bei Scribus die entsprechenden Quelldateien)
* Quelldateien für sämtliche Seiten (z.B. bei LaTeX die .tex Dateien, bei Scribus die entsprechenden Quelldateien)
* die aktuelle Version eures Layoutprogrammes
* die aktuelle Version eures Layoutprogrammes
* die entsprechenden Templates (Scribus) oder Pakete  (LaTeX)
* die entsprechenden Templates (Scribus) oder Pakete  (LaTeX)
Um sicherzugehen, dass man damit in 20 Jahren in einer VM auch wirklich das Heft wieder erstellen kann, sollte man das nach diesen Schritten direkt auf einem anderen Rechner ausprobieren. Es kann zum Beispiel passieren, dass man eine Datei vergisst zu archivieren oder das Layoutprogramm nur ältere relative Pfade gespeichert hat, die auf einem anderen Recher nicht mehr funktionieren.


== Online-Version ==
== Online-Version ==
Zeile 47: Zeile 49:


== Rechtliches ==
== Rechtliches ==
=== Lizenzen ===
=== Lizenzen ===
In der Regel ist das HRZ für die Beschaffung von Software zuständig. U. U. hat die Uni auch schon eine Lizenz angeschafft, von der man mit der Fachschafszeitung profitieren kann.
 
Oft ist das Hochschulrechenzentrum für die Beschaffung von Software zuständig. Eventuell kommt man darüber kostenlos oder sehr günstig an kommerzielle Satzsysteme heran.
 
=== Lizenzenübersicht ===
 
Im folgenden findet ihr eine Übersicht, welche Uni welche Lizenz verwendet. (Evtl. mit einer kleinen Begründung.)
 
{|
|-
|Hochschule
|Lizenz
|Begründung
|-
|Universität Bremen
|CC-by 3.0
|Die selbe Lizenz, die auch das Wiki verwendet; um es anderen Institutionen (wie dem FIfF) zu ermöglichen, Artikel zu verwenden.
|}


=== Presserecht ===
=== Presserecht ===
Presserecht ist Landesrecht, die Gesetze ähneln sich aber in vielen Punkten. Hier einige Punkte, auf die man achten sollte:


* Fachschaftszeitungen unterliegen als "periodische Druckwerke" dem Pressegesetz
* Das Impressum muss (wahrscheinlich überall) Name und Anschrift des Verlegers bzw. des Herausgebers sowie des verantwortlichen Redakteurs enthalten
* Verantwortlicher Redakteur (ViSdP) kann möglicherweise (z.B. in NRW) nur jemand sein, der das 21. Lebensjahr vollendet hat.
* Werbung sollte explizit gekennzeichnet sein


== Finanzierung ==
== Finanzierung ==


Oft übernimmt der AStA (sofern einer existiert...) die Finanzierung für eine bis mehrere Ausgaben im Semester.  
Oft übernimmt der AStA (sofern einer existiert) die Finanzierung für eine bis mehrere Ausgaben im Semester.  


Sofern vorhanden, finanziert manchmal der Förderverein eine Ausgabe. Mehr zur Gründung eines Fördervereines gibt es von einem [[KIF370:Fachschafts_Fördervereine_(FS_e.v.)|AK auf der 37,0ten KIF]].
Sofern vorhanden, finanziert manchmal der Förderverein eine Ausgabe. Mehr zur Gründung eines Fördervereines gibt es von einem [[KIF370:Fachschafts_Fördervereine_(FS_e.v.)|AK auf der 37,0ten KIF]].
In einigen Fällen übernehmen auch die Fachbereiche die Druckkosten. (Beispielsweise ist in Hessen eine Einführung für Studienanfänger gestzliche Aufgabe des Fachbereichs - daher finanziert z.B. der Fachbereich Informatik an der TU Darmstadt die Hefte, die für die Ophase erscheinen.)


== Werbung ==
== Werbung ==

Aktuelle Version vom 7. Mai 2016, 10:31 Uhr

Dies ist ein Kapitel des Fachschaftszeitschriftenhandbuches.


Archivierung[Bearbeiten]

Neben der hauseigenen Archivierung der Fachschaftszeitschriften sollen folgende weitere Archivierungen ins Auge gefasst werden:

  • Archivierung in der Deutschen Nationalbibliothek
  • Archivierung im Universitätsarchiv

Deutsche Nationalbibliothek[Bearbeiten]

Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) bietet die Möglichkeit an, Fachschaftszeitungen langfristig und sicher zu archivieren. Ihr seid i.d.R. sogar dazu verpflichtet eure Zeitungen in der zu archivieren. Für genauere Fragen, informiert euch einfach über die Seiten der DNB (www.dnb.de). Für die Archivierung benötigt ihr neben eurer Zeitschrift eine ISSN (International Standard Serial Number). Diese beantragt ihr kostenlos bei der DNB. Für eine Beantragung schickt ihr ein bis zwei Ausgaben eurer Zeitschrift an die das Deutsche ISSN-Zentrum:

Deutsche Nationalbibliothek
Nationales ISSN-Zentrum für Deutschland
Adickesallee 1
60322 Frankfurt
Tel. + 49-69-1525-1481 bzw. -1473
Fax + 49-69-1525-1414
E-Mail: issn@d-nb.de

Mit der Zuteilung der ISSN verpflichtet ihr euch, pro Ausgabe eurer Zeitschrift je zwei Belegexemplare eines direkt an die DNB zu schicken.

Angabe der ISSN[Bearbeiten]

Die ISSN muss auf eurer Zeitschrift sowohl (an immer gleicher Stelle) auf dem Heftumschlag als auch im Impressum angegeben werden. Dieses muss bei jedem Heft geschehen. Falls sich der Titel eurer Zeitschrift einmal ändern solltet, muss dieses auch an die DNB gemeldet werden, ggf. gibt es damit auch eine neue ISSN. Gleiches gilt bei Einstellung der Zeitschrift.

Universitätsarchiv[Bearbeiten]

In den letzten Jahren entwickeln sich an immer mehr Hochschule interne Archive. Auch hier solltet ihr einmal anfragen, ob ihr dort eure Fachschaftszeitschrift archivieren könnt. Sollte ein Fachschaftsarchiv nicht existieren, so ist auch die örtliche Uni-Bibliothek der geeignete Ansprechpartner.

Archivierung der Produktionsquellen[Bearbeiten]

Neben den fertigen Zeitschriften sollten natürlich auch die Quelldateien archiviert werden. Hierzu könnt ihr euch an die folgende Checkliste halten:

  • Quelldateien für sämtliche Seiten (z.B. bei LaTeX die .tex Dateien, bei Scribus die entsprechenden Quelldateien)
  • die aktuelle Version eures Layoutprogrammes
  • die entsprechenden Templates (Scribus) oder Pakete (LaTeX)

Um sicherzugehen, dass man damit in 20 Jahren in einer VM auch wirklich das Heft wieder erstellen kann, sollte man das nach diesen Schritten direkt auf einem anderen Rechner ausprobieren. Es kann zum Beispiel passieren, dass man eine Datei vergisst zu archivieren oder das Layoutprogramm nur ältere relative Pfade gespeichert hat, die auf einem anderen Recher nicht mehr funktionieren.

Online-Version[Bearbeiten]

Die gängigste und einfachste Möglichkeit, eine Onlineversion zugänglich zu machen ist die Veröffentlichung als PDF, zum Beispiel über den Fachschaftswebspace. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass es einen signifikanten Unterschied zwischen "Zeitschrift liegt an der Uni aus" und "Zeitschrift ist übers Internet (und damit auch meist über Google) erreichbar". U. U. erlauben manche Autoren / Comiczeichner / etc. eine Publikation im Internet nicht.

Eine Zeitschrift muss nicht zwingend als Papiermagazin erscheinen. Manche Fachschaften publizieren an der Uni in Aushangform, ggf. kann man auch mit Blogsystem und Co ein reines Onlinemagazin erstellen. Egal, in welcher Form man veröffentlicht: die Kriterien und der Anspruch, den man an Qualität und Qualitätssicherung stellt, sollten jedoch immer der gleiche sein.

In der Regel wird es aber wohl so sein, dass eine Fachschaftszeitung etwas ist, das man sich mitnimmt und beim Mensagang, im ÖPNV, beim Rumlungern im Fachschaftsraum o.ä. oder auch mal während einer langweiligen Veranstaltung liest.

Es macht daher für euch vielleicht Sinn, mit der Online-Version 1-2 wochen zu warten, nachdem die Zeitschrift gedruckt wurde

Rechtliches[Bearbeiten]

Lizenzen[Bearbeiten]

Oft ist das Hochschulrechenzentrum für die Beschaffung von Software zuständig. Eventuell kommt man darüber kostenlos oder sehr günstig an kommerzielle Satzsysteme heran.

Lizenzenübersicht[Bearbeiten]

Im folgenden findet ihr eine Übersicht, welche Uni welche Lizenz verwendet. (Evtl. mit einer kleinen Begründung.)

Hochschule Lizenz Begründung
Universität Bremen CC-by 3.0 Die selbe Lizenz, die auch das Wiki verwendet; um es anderen Institutionen (wie dem FIfF) zu ermöglichen, Artikel zu verwenden.

Presserecht[Bearbeiten]

Presserecht ist Landesrecht, die Gesetze ähneln sich aber in vielen Punkten. Hier einige Punkte, auf die man achten sollte:

  • Fachschaftszeitungen unterliegen als "periodische Druckwerke" dem Pressegesetz
  • Das Impressum muss (wahrscheinlich überall) Name und Anschrift des Verlegers bzw. des Herausgebers sowie des verantwortlichen Redakteurs enthalten
  • Verantwortlicher Redakteur (ViSdP) kann möglicherweise (z.B. in NRW) nur jemand sein, der das 21. Lebensjahr vollendet hat.
  • Werbung sollte explizit gekennzeichnet sein

Finanzierung[Bearbeiten]

Oft übernimmt der AStA (sofern einer existiert) die Finanzierung für eine bis mehrere Ausgaben im Semester.

Sofern vorhanden, finanziert manchmal der Förderverein eine Ausgabe. Mehr zur Gründung eines Fördervereines gibt es von einem AK auf der 37,0ten KIF.

In einigen Fällen übernehmen auch die Fachbereiche die Druckkosten. (Beispielsweise ist in Hessen eine Einführung für Studienanfänger gestzliche Aufgabe des Fachbereichs - daher finanziert z.B. der Fachbereich Informatik an der TU Darmstadt die Hefte, die für die Ophase erscheinen.)

Werbung[Bearbeiten]

Sofern man kein Geld aus der Fachschafts- oder AStA-Kasse für die Zeitschrift ausgeben kann (oder will) oder die Kosten der Zeitschrift möglichst gering halten möchte, benötigt man Werbung. Jedenfalls, um die Zeitschrift nach Möglichkeit kostenlos an die Studenten weiter zu geben. Es gibt nur wenige Fachschaften, die ihre Zeitschriften verkaufen.

Zu Werben kann problematisch werden. So kann es zum Beispiel natürlich keine Werbung geben, wenn die Fachschaft kein Geld einnehmen darf. Die Werbung sollte idealerweise mehr Geld einbringen als die Druckkosten für die eigentlichen Seiten, das dann auch direkt der Fachschaft direkt zugute kommen kann.

Als Richtwert kann man davon ausgehen, dass Werbung zwischen 128 und 500 Euro pro DIN A5-Seite kostet. Man kann direkt die Druckerei nach Werbung fragen, um so auch die Druckkosten selbst zu senken. Kostenlose Werbung für Hochschulgruppen kann sich lohnen, um z.B. Preise für Rätsel im Heft zu haben.

Druck[Bearbeiten]

Um die Zeitschrift gedruckt in Händen halten zu können, muss einiges geschehen. Mann kann nicht einfach nur mit der PDF-Datei auf dem USB-Stick zu einem Drucker gehen, sondern man sollte im Vorfeld einiges abklären:

  • Welche Druckereien gibt es?
  • Welches Dateiformat braucht die Druckerei?


Welche Druckerei?[Bearbeiten]

  • Bei einer minimalen Auflage kann man in CopyShops die Hefte selbst produzieren.
  • Einige ASten verfügen über eigene Druckereien, falls es das vor Ort gibt, sollte man dort mal nachfragen.
  • Da auch die Universität (genauer: die Universitätsverwaltung) viele Drucksachen publiziert, kann man auch dort mal nachfragen, ob es eine "Hausdruckerei" gibt, bei der man evtl. über die Hochschule günstigere Konditionen bekommt.
  • Die meisten Fachschaftszeitschriften werden bei einer externen Druckerei gedruckt. Je nach Region gibt es wahrscheinlich ziemlich viele, von denen man Angebote einholen kann.


Kostenvergleich[Bearbeiten]

Um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie viel der Druck ungefährt kostet, findet ihr im folgenden eine Übersicht über die Preise für einige Fachschaftszeitschriften, die in einer externen Druckerei produziert werden.

  • Darmstadt (TU) "Inforz": ca. 0,80 € pro Heft mit 60 Seiten (Graustufendruck) bei 800-1300 Exemplaren bei privater Druckerei
  • TU Dresden "Offline": ca. 1,20 € pro Heft mit 40 Seiten (Graustufendruck + farbiges Cover) bei 300 Exemplaren im CopyShop gedruckt mit Werbung von diesem
  • Uni Würzburg: Graustufen, farbiges Cover mit 40-60 Seiten bei 500 Exemplaren für 500-600 Euro
  • ( Bitte fortsetzen!)

Welches Dateiformat[Bearbeiten]

Nun gilt es abzuklären, welches Dateiformat erstellt werden muss. Die meisten Druckereien können mit PDF-Dateien umgehen, was alle gängigen Layout-Programme erzeugen können. Aber auch da gibt es Unterschiede: Wenn zum Beispiel randlos gedruckt werden soll, so braucht man oft einen Bereich von 3-5mm als Beschnittrand (oder Schnittzugabe). Dieser Beschnittrand kann je nach Druckerei und verwendetem Papier innerhalb der Seite sein oder zu dem Seitenformat dazukommen.

Manche verlangen auch, dass die Bilder im richtigen Farbraum ankommen, oder ähnliches, was bei Nichteinhalten oft zu einer Verzögerung der Druckdauer führen kann. Nützlich sind manchmal auch Farbkontrollstreifen, mit denen nach dem Druck festgestellt werden kann, ob die Farbe auch richtig gedruckt wurde.

Hierbei sind natürlich auf die Möglichkeiten der verwendeten Software oft andere. Die Mitarbeiter der Druckereien sollten euch dazu auf jeden Fall etwas sagen können.