KIF520:Resolutionen/Umbauten von Hochschulgebäuden: Unterschied zwischen den Versionen
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Insbesondere sollten im Voraus vertragliche Regelungen getroffen werden, welche hierfür klare Rahmenbedingungen und Freiheiten definieren. | Insbesondere sollten im Voraus vertragliche Regelungen getroffen werden, welche hierfür klare Rahmenbedingungen und Freiheiten definieren. | ||
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Häufig ist es nicht ohne | Häufig ist es nicht ohne Weiteres möglich, Gebäude zu erweitern oder anzupassen, da solche Änderungen Einfluss auf das Gesamtkunstwerk nehmen. Da solche Anpassungen, auch im Kontext der in der Resolution [[KIF520:Resolutionen/Gebäudeverfall_entgegenwirken]] genannten Kriterien, durchaus sinnvoll sein können, sollte das Erlangen einer Genehmigung solcher Baumaßnahmen erleichtert werden. |
Aktuelle Version vom 3. November 2024, 01:12 Uhr
Die 52,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die am öffentlichen Bau beteiligten Parteien, wie Urheberrechtsinhabende, dazu auf, Bauherren mehr Freiraum zu bieten. Die Bauherren sollen sinnvolle Änderungen an Gebäuden durchführen dürfen, welche das Gesamtkunstwerk beeinflussen. Insbesondere sollten im Voraus vertragliche Regelungen getroffen werden, welche hierfür klare Rahmenbedingungen und Freiheiten definieren.
Begründung[Bearbeiten]
Häufig ist es nicht ohne Weiteres möglich, Gebäude zu erweitern oder anzupassen, da solche Änderungen Einfluss auf das Gesamtkunstwerk nehmen. Da solche Anpassungen, auch im Kontext der in der Resolution KIF520:Resolutionen/Gebäudeverfall_entgegenwirken genannten Kriterien, durchaus sinnvoll sein können, sollte das Erlangen einer Genehmigung solcher Baumaßnahmen erleichtert werden.