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= Anforderungen an QM-Systeme von systemakkreditierten Hochschulen =
= Anforderungen an QM-Systeme im Kontext der Systemakkreditierung an Hochschulen =


Aus Sicht der {{KIF|50,0}} ist primäres Anliegen von QM-Systemen, Studiengänge fortwährend weiterzuentwickeln und deren Qualität zu verbessern. Sie fordert alle Hochschulen, welche systemakkreditiert sind oder sich auf dem Weg dorthin befinden, auf, aufbauend auf dem eigenen Qualitätsverständnis eine Qualitätskultur innerhalb ihres Systems zu etablieren. Das Konzept des QM-Systems bildet hierfür die Grundlage.
Die {{KIF|50,0}} fordert systemakkreditierte Hochschulen auf, ihr (QM-)System als Instrument mit dem Primärzweck der Verbesserung der Studienqualität verstehen und eine auf ihr System angepasste entsprechende Qualitätskultur etablieren. Auf Basis eines solchen Selbstverständnisses soll das System die fortwährende Weiterentwicklung von Studiengängen sicherstellen.


== Interne Prozesse von QM-Systemen ==
Hierzu benötigt es:
Für eine hohe Akzeptanz und damit zielführende Umsetzung von QM-Systemen ist es erforderlich, dass die verschiedenen Statusgruppen an allen Prozessphasen (Konzeption, Durchführung, Reflexion und Weiterentwicklung) in ihrer Vielfalt beteiligt  sind. Dabei müssen insbesondere Studierende von Anfang an in der Vielfalt ihrer Perspektiven mitgenommen werden.
* Eine breite Beteiligung innerhalb der Hochschule. Hierbei sollen alle Statusgruppen aktiv in alle Prozessphasen des Systems (Konzeption, Durchführung, Reflexion und Weiterentwicklung) involviert werden.
 
* Externe Gutachter:innen, die grundsätzlich in allen internen Akkreditierungsverfahren einen Selbstbericht erhalten, der Informationen zu allen akkreditierungsrelevanten Kriterien aus der MRVO berücksichtigt. Zudem sollen Vor-Ort-Begehungen durch die Gutachter:innen als wichtige qualitätssichernde Elemente vorgesehen sein. Ganz besonders soll auch in allen Bereichen, in denen exteren Gutachter:innen beteiligt werden, die Möglichkeit zu studentischen Stellungnahmen bestehen.
Die Verfahren und Prozesse[, die die Hochschulen sich geben - zur Neu- oder Weiterentwicklung von Studiengängen, zur Aufhebung von Studiengängen, zu den verschiedenen Evaluationen, zur Erst- oder Reakkreditierung und zur Behebung von Mängeln,  -] müssen klar dokumentiert und nachvollziehbar sein.
* Die Unabhängigkeit des QM-Prozesses. Diese lässt sich nur erreichen, indem die letztlich akkreditierende Instanz nicht weisungsgebunden ist und wenn erforderlich auch gegen die Interessen einer Hochschulleitung agieren kann. Darüber hinaus braucht es zwingend ein ebenfalls unabhängiges Beschwerdemanagement.
Dabei müssen die Regelkreise auf allen Ebenen geschlossen sein und diese auch durchgeführt werden. Die verständliche Dokumentation muss allen Mitgliedern doch Hochschule, insbesondere den Studierenden, zugänglich sein. Die Verfahren der Hochschule müssen nicht die Programmakkreditierung nachbilden. Andere Verfahren als eine Reimplementierung der Programmakkreditierung sind auch von studentischer Seite dringend gewünscht.
* Unabhängige externe Gutachter:innen und unabhängig geschulte hochschulexterne studentische Gutachter:innen. Die {{KIF|50,0}} empfiehlt an dieser Stelle den systemakkreditierten Hochschulen, eine Kooperation mit dem Studentischen Akkreditierungspool einzugehen, um derartige Gutachter:innnen zu akquirieren.
 
* Geschlossene Regelkreise und inneinandergreifende Prozesse innerhalb des Systems, damit eine fortlaufende Qualitätsentwicklung und -sicherung sichergestellt wird. Dies ist leider nicht immer der Fall.
Die KIF sieht es, unabhängig von der Art wie die Prozesse an einer Hochschule gestaltet sind, als wichtig an, dass es ein internes, von der Hochschulleitung unabhängiges Gruppengremium gibt, in welchem über die Akkreditierung entschieden wird. So kann eine größere Transparenz und damit auch Akzeptanz des Systems geschaffen werden.
* Ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen. Leider wird teilweise die Ansicht vertreten, dass sich durch Systemakkreditierung Kosten sparen ließen. Dem widersprechen wir ausdrücklich. Die Verbesserung der Studienqualität muss immer Fokus bleiben und darf nicht aus finanziellem Interesse in Mitleidenschaft gezogen werden. Ganz besonders muss hier innerhalb eines Systemakkreditierungsverfahrens sichergestellt werden, dass das zentrale QM über ausreichende Personalstärke verfügt.
 
* Hohe Transparenz innerhalb der Hochschule und nach außen. Diese soll hergestellt werden durch die zeitnahe Veröffentlichung von Qualitätsberichten beim Akkreditierungsrat wie auch durch die Öffentlichmachung der Prozesse und Zuständigkeiten im System.
Stellen die Hochschulen in ihren Verfahren fest, dass Mängel bestehen, müssen diese behoben werden. Wie diese Mängel behoben werden, ist abhängig vom System der Hochschule. Doch innerhalb der Hochschule sollte auf irgendeine Art und Weise geprüft werden, ob die Mängel behoben wurden.
* Die angemessene Vermittlung von Kenntnissen zum System bei allen Beteiligten, z.B. über interne Schulungen.
 
=== Unabhängigkeit ===
 
Damit ein Qualitätsmanagement gut funktioniert, ist die Unabhängikeit auf verschiedenen Ebenen wichtig und muss gewährleistet sein. Dies betrifft insbesondere
* die Mitarbeitenden des QM
* ein wirksames Beschwerdemangement
* die Bewertung der Kriterien
* die Zusammensetzung der Gutachter:innen-Gruppe
 
Die für Qualitätsmangement verantwortliche Mitarbeiter:innen sollen nicht weisungsgebunden an Entscheidungsträger:innen der Hochschule sein, sondern müssen unabhängig von diesen handeln können. Die Mitarbeiter:innen unterstützen das Verfahren und sind essenziell für die Funktion des QM's. Daher ist wichtig, dass die Mitarbeiter:innen unabhängig handeln können.
 
Da bei der Prüfung der Studiengänge auf verschiedenen Ebenen Konflikte entstehen können, ist es aus Sicht der KIF wichtig, ein unabhängige Beschwerdestelle an der Hochschule zu haben. Optimalerweise ist diese Beschwerdestelle ein mehrheitlich durch hochschulexterne besetztes Gruppengremium.
 
In der Bewertung der Studiengänge ist es wichtig einen unabhängigen Blick zu erhalten. Mit "Gefälligkeitsgutachten" kann das Ziel der stetigen Weiterentwicklung von Studiengängen nur schwerlich erreicht werden. Die externen Gutachter:innen müssen daher von der Hochschule unabhängig sein.
Auch innerhalb der Gutachter:innen-Gruppe ist die Unabhängigkeit zu wahren. Die KIF fordert, dass in den internen Verfahren von systemakkreditierten Hochschulen fachinterne, hochschulexterne studentische Gutachter:innen eingesetzt werden.
Der Studentische Akkreditierungspool bietet Hochschulen einen guten Weg, um geschulte, unabhängige, hochschulexterne Studierende in die Begutachtung einzubinden. Viele systemakkreditierte Hochschulen haben aus diesem Grund eine sehr gut funktionierende Kooperation mit dem Studentischen Akkreditierungspool. Daher empfiehlt die KIF den Hochschulen zu erst auf den Studentischen Akkreditierungspool zu zu gehen, um studentische Gutachter:innen zu akquirieren.
 
=== Beurteilung der Studiengänge ===
 
Der direkte Austausch zwischen den Gutachter:innen und den verschiedenen Statusgruppen der zu beurteilenden Studiengänge ist wichtig für die Beurteilung der Studiengänge. Im Gespräch vor Ort können mögliche Missverständnisse ausgeräumt und kreativer Ideen ausgetauscht werden.
Daher fordert die KIF, dass die Gutachter:innen die Studiengänge auf Grund von Unterlagen **und** Gesprächen vor Ort beurteilt.
 
Um die Qualität und die Entwicklung der Studiengänge beurteilen zu können, benötigen die externen Gutachter:innen angemessene Unterlagen. Dies umfasst vor allem eine Dokumentation der zu begutachtenden Studiengänge, Studienverlaufspläne, Modulhandbücher, Studierendenstatistiken und weitere Unterlagen, welche zur Bewertung aller Kriterien gebraucht werden.
 
Bei den Vor-Ort-Begehungen sollten auch Gespräche mit allen Statusgruppen stattfinden. Die KIF spricht sich auch für Statusgruppenübergreifende Gespräche aus, fordert aber, dass die Studierenden immer ein eigenes Gespräch erhalten. Diese Gespräch sollte im besten Fall durch den:die studentische:n Gutachter:in geleitet werden.
 
Die Beurteilung der Studiengänge ist für die externen Gutachter:innen mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Dieser Arbeitsaufwand für die Gutacher:innen ist dabei angemessen (finanziell) zu vergüten.
 
 
== Schulungen und Vorbereitung ==
 
Alle am Akkreditierungsverfahren beteiligten Personen müssen sowohl über die allgemeine Kriterien für die Bewertung von Studiengängen sowie die lokale Umsetzung der Systemakkreditierung umfassend informiert und entsprechend auf das Verfahren vorbereitet werden. Die Gutachter:innen müssen für ihre Aufgabe geschult sein. Die Schulung stellt die Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen sicher.
 
Die KIF würde hier grundsätzliche Qualitätsstandards an diese Vorbereitungen begrüßen. Diese sollten in einer Arbeitsgruppe des Akkreditierungsrates, bestehend aus Studierendenvertreter:innen, Vertreter:innen der Berufspraxis (sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen), Professor:innen, Vertreter:innen systemakkreditierter Hochschulen und Vertreter:innen von Agenturen entwickelt werden.
 
== Partizipation ==
 
Die Studierendenschaft stellt für die Hochschulen eine der größten und wichtigsten Ressourcen dar. Dies sollte auch entsprechend genutzt werden.
Wo studentische Stellungnahme möglich ist, so muss sie auch stattfinden. Eine breite Beteiligung der Studierendenschaft ist für eine qualitativ hochwertige Akkreditierung unerlässlich. Die Studierenden müssen direkt und frei zu den Gutachter:innen sprechen können. Dabei ist eine breite Beteiligung der Studierenden wichtig. Die Hochschulen sollten nicht in die Auswahl der Studierenden, welche am studentischen Gesprch teilnehmen eingreifen und diese auch nicht zahlenmäßig beschränken.
Die fachspezifische Studierendenvertretung benennt dabei selbstständig ihre Vertreter:innen in den jeweiligen Gremien.
 
== Ressourcen ==
 
Hochschulen und die entsprechenden Landesregierungen müssen ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen für das Qualitätsmangement bereitstellen. Im Sinne eines anhaltendes und dauerhaften Systems der Qualitätsentwicklung müssen entsprechende Stellen entfristet werden. Qualitätsmangement ist eine Daueraufgabe von Hochschulen und dafür müssen dauerhafte Stellen geschaffen.
 
Wichtig ist hier, dass genügend Mitarbeiter:innen eingestellt werden. Die Mitarbeiter:innen sollten auch möglichst wenige weitere Aufgaben haben, sondern hauptsächlich das QM betreuen.  
 
== Transparenz ==
 
Es benötigt klare und transparente Zuständigkeiten innerhalb der Hochschulen, welche eindeutig benennen wer wofür verantwortlich ist. Hochschulen müssen gegenüber internen und externen Beteiligten transparent sein. Dazu gehört auch die Veröffentlichung von Qualitätsberichten beim Akkreditierungsrat. Die 48,5 KIF forderte dies bereits. Die 50,0. KIF bekräftigt diese Forderung noch einmal.  
 
Auch innerhalb der Hochschulen muss Transparenz bestehen. Die Prozesse und Verfahren, mögliche Zeitpläne, die Ergebnisse von Befragungen und die abgeleiteten Maßnahmen müssen allen Mitgliedern der Hochschule transparent gemacht werden. Dbei sollten vor allem die Studierenden angesprochen werden. Wenn Studierende sehen, welchen Einfluss ihre Rückmeldungen haben, sind sie wesentlich eher geneigt, konstruktive Rückmeldungen zu geben.
 
== Zusammenfassung ==
Gut umgesetzte Systemakkreditierungen können die Qualität von Studiengängen maßgeblich verbessern. Dafür benötigt es aber:
* breite Beteiligung innerhalb der Hochschule, insbesondere durch Studierende
* Externe Gutacheter:innen
* Unabhängigkeit im System
* Geschlossene Regelkreise
* Ausreichende Ressourcen
* Hohe Transparenz innerhalb der Hochschule und nach außen

Aktuelle Version vom 29. Mai 2022, 00:23 Uhr

Anforderungen an QM-Systeme von systemakkreditierten Hochschulen[Bearbeiten]

Die 50,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert systemakkreditierte Hochschulen auf, ihr (QM-)System als Instrument mit dem Primärzweck der Verbesserung der Studienqualität verstehen und eine auf ihr System angepasste entsprechende Qualitätskultur etablieren. Auf Basis eines solchen Selbstverständnisses soll das System die fortwährende Weiterentwicklung von Studiengängen sicherstellen.

Hierzu benötigt es:

  • Eine breite Beteiligung innerhalb der Hochschule. Hierbei sollen alle Statusgruppen aktiv in alle Prozessphasen des Systems (Konzeption, Durchführung, Reflexion und Weiterentwicklung) involviert werden.
  • Externe Gutachter:innen, die grundsätzlich in allen internen Akkreditierungsverfahren einen Selbstbericht erhalten, der Informationen zu allen akkreditierungsrelevanten Kriterien aus der MRVO berücksichtigt. Zudem sollen Vor-Ort-Begehungen durch die Gutachter:innen als wichtige qualitätssichernde Elemente vorgesehen sein. Ganz besonders soll auch in allen Bereichen, in denen exteren Gutachter:innen beteiligt werden, die Möglichkeit zu studentischen Stellungnahmen bestehen.
  • Die Unabhängigkeit des QM-Prozesses. Diese lässt sich nur erreichen, indem die letztlich akkreditierende Instanz nicht weisungsgebunden ist und wenn erforderlich auch gegen die Interessen einer Hochschulleitung agieren kann. Darüber hinaus braucht es zwingend ein ebenfalls unabhängiges Beschwerdemanagement.
  • Unabhängige externe Gutachter:innen und unabhängig geschulte hochschulexterne studentische Gutachter:innen. Die 50,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften empfiehlt an dieser Stelle den systemakkreditierten Hochschulen, eine Kooperation mit dem Studentischen Akkreditierungspool einzugehen, um derartige Gutachter:innnen zu akquirieren.
  • Geschlossene Regelkreise und inneinandergreifende Prozesse innerhalb des Systems, damit eine fortlaufende Qualitätsentwicklung und -sicherung sichergestellt wird. Dies ist leider nicht immer der Fall.
  • Ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen. Leider wird teilweise die Ansicht vertreten, dass sich durch Systemakkreditierung Kosten sparen ließen. Dem widersprechen wir ausdrücklich. Die Verbesserung der Studienqualität muss immer Fokus bleiben und darf nicht aus finanziellem Interesse in Mitleidenschaft gezogen werden. Ganz besonders muss hier innerhalb eines Systemakkreditierungsverfahrens sichergestellt werden, dass das zentrale QM über ausreichende Personalstärke verfügt.
  • Hohe Transparenz innerhalb der Hochschule und nach außen. Diese soll hergestellt werden durch die zeitnahe Veröffentlichung von Qualitätsberichten beim Akkreditierungsrat wie auch durch die Öffentlichmachung der Prozesse und Zuständigkeiten im System.
  • Die angemessene Vermittlung von Kenntnissen zum System bei allen Beteiligten, z.B. über interne Schulungen.