KIF470:Resolutionen/Studieren mit psychischen Herausforderungen - Chancengleichheit: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei der Gewährung von Nachteilsausgleichen sollen die Empfehlungen von anerkanntem Fachpersonal einfließen. Die Studierenden müssen anerkannte Fachpersonen frei wählen können. | Bei der Gewährung von Nachteilsausgleichen sollen die Empfehlungen von anerkanntem Fachpersonal einfließen. Die Studierenden müssen anerkannte Fachpersonen frei wählen können. | ||
Des Weiteren sollen psychosoziale Beratungsstellen für Studierende eingerichtet und gestärkt werden. Die Hochschulen sollen aktiv die Studierenden über diese Möglichkeiten informieren. | Des Weiteren sollen psychosoziale Beratungsstellen für Studierende eingerichtet und gestärkt werden. Die Hochschulen sollen aktiv die Studierenden über diese Möglichkeiten informieren. | ||
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<ref name="positionspapier">Positionspapier der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) zum Thema „Studieren mit psychischer Störung – Chancengleichheit auch bei Prüfungen“: [https://psyfako.org/wp-content/uploads/2018/07/Positionspapier-der-Psychologie-Fachschaften-Konferenz-PsyFaKo-zum-Thema-„Studieren-mit-psychischer-Störung-–-Chancengleichheit-auch-bei-Prüfungen“.pdf https://psyfako.org/wp-content/uploads/2018/07/Positionspapier-der-Psychologie-Fachschaften-Konferenz-PsyFaKo-zum-Thema-„Studieren-mit-psychischer-Störung-–-Chancengleichheit-auch-bei-Prüfungen“.pdf] ([[:Datei:PsyFaKoChancengleichheit.pdf|Lokale Kopie]]), anerkanntes Fachpersonal nach Definition des Positionspapieres, dort "ausgewiesene Expert*innen"</ref> | |||
<ref name="kif420pruefungsunfaehigkeit"> vgl. [[KIF420:Resolutionen/Prüfungsunfähigkeit|Resolution Prüfungsunfähigkeit]] der {{KIF|42,0}}</ref> | |||
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[[Kategorie:Resolution]] | [[Kategorie:Resolution]] |
Aktuelle Version vom 14. Oktober 2019, 14:13 Uhr
Die 47,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Hochschulen auf, Studierenden mit psychischen Krankheiten und Störungen Nachteilsausgleiche niedrigschwellig zu gewähren. Dabei sollten Studierende nicht dazu gezwungen werden dürfen, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offen zu legen, sowie anerkanntes Fachpersonal[1] von der Schweigepflicht zu entbinden[2]. Bei der Gewährung von Nachteilsausgleichen sollen die Empfehlungen von anerkanntem Fachpersonal einfließen. Die Studierenden müssen anerkannte Fachpersonen frei wählen können.
Des Weiteren sollen psychosoziale Beratungsstellen für Studierende eingerichtet und gestärkt werden. Die Hochschulen sollen aktiv die Studierenden über diese Möglichkeiten informieren.
Hiermit bekräftigen wir die Resolution Anerkennung von psychischen Krankheiten der 45,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften und schließen uns der Forderung des Positionspapier der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) zum Thema „Studieren mit psychischer Störung – Chancengleichheit auch bei Prüfungen“ [1] an.
Im Konsens angenommen
Referenzen[Bearbeiten]
- ↑ 1,0 1,1 Positionspapier der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) zum Thema „Studieren mit psychischer Störung – Chancengleichheit auch bei Prüfungen“: https://psyfako.org/wp-content/uploads/2018/07/Positionspapier-der-Psychologie-Fachschaften-Konferenz-PsyFaKo-zum-Thema-„Studieren-mit-psychischer-Störung-–-Chancengleichheit-auch-bei-Prüfungen“.pdf (Lokale Kopie), anerkanntes Fachpersonal nach Definition des Positionspapieres, dort "ausgewiesene Expert*innen"
- ↑ vgl. Resolution Prüfungsunfähigkeit der 42,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften