KIF465:Resolutionen/Unisextoiletten: Unterschied zwischen den Versionen
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Die {{KIF|46,5}} fordert Hochschulen und andere öffentliche Einrichtungen auf, neben Frauen- und Männertoiletten auch Unisex-Toiletten in angemessener Anzahl und innerhalb einer Reichweite von 50m und maximal 100m<ref>Siehe Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A4.1 Nr. 5.2 - Abrufbar bei [https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/ASR-A4-1.html https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/ASR-A4-1.html] oder [https://www.bgbau-medien.de/tr/asr_a4_1/5.htm https://www.bgbau-medien.de/tr/asr_a4_1/5.htm]</ref> zur Verfügung zu stellen. | |||
Dabei sind barrierefreie Toiletten nicht mit Unisex-Toiletten gleichzusetzen. | |||
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Aktuelle Version vom 4. November 2018, 01:39 Uhr
Die 46,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert Hochschulen und andere öffentliche Einrichtungen auf, neben Frauen- und Männertoiletten auch Unisex-Toiletten in angemessener Anzahl und innerhalb einer Reichweite von 50m und maximal 100m[1] zur Verfügung zu stellen. Dabei sind barrierefreie Toiletten nicht mit Unisex-Toiletten gleichzusetzen.
- ↑ Siehe Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A4.1 Nr. 5.2 - Abrufbar bei https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/ASR-A4-1.html oder https://www.bgbau-medien.de/tr/asr_a4_1/5.htm
Im Konsens angenommen