KIF460:Resolutionen/Überwachung an Hochschulen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die {{KIF|46,0}} lehnt die Überwachung mit technischen Mitteln der frei zugänglich, öffentlich oder hochschulöffentlich zugänglichen Bereiche von Hochschulbauten und weiteren Nebengelassen, sowie deren zugehörigen Außenflächen und Zugangswege, ab.
Die {{KIF|46,0}} lehnt die Verarbeitung, Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten zur Überwachung, insbesondere auch Videoüberwachung, der frei, öffentlich oder für Mitglieder und Angehörige einer Hochschule allgemein zugänglichen Bereiche von Hochschulbauten, sowie zugehörigen Außenflächen und Zugangswegen, ab.


Die unumgängliche [1] Überwachung von sonstigen Betriebsflächen ist davon unberührt. (Forschungsreaktor, Serverräume, Chemielager, etc.)
'''Im Konsens angenommen'''


[1] bitte polieren: im Sinne von, gesetzlich geforderte Überwachung,
[[Kategorie:Resolution]]
anderslautende und Vorschriftem bleiben davon unberührt
sicherheitsrelevant, sicherheitskritisch
 
== Poliert==
Die {{KIF|46,0}} lehnt die Verarbeitung, Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten zur Überwachung, insbesondere auch Videoüberwachung, der frei, öffentlich oder hochschulöffentlich zugänglichen Bereiche von Hochschulbauten, sowie zugehörigen Außenflächen und Zugangswegen, ab.
 
* Dazu gibt es schon eine Resolution, die allgemeiner ist: [[KIF365:Überwachung]]

Aktuelle Version vom 12. Mai 2018, 22:18 Uhr

Die 46,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften lehnt die Verarbeitung, Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten zur Überwachung, insbesondere auch Videoüberwachung, der frei, öffentlich oder für Mitglieder und Angehörige einer Hochschule allgemein zugänglichen Bereiche von Hochschulbauten, sowie zugehörigen Außenflächen und Zugangswegen, ab.

Im Konsens angenommen