KIF460:Resolutionen/Polizeiaufgabengesetz Bayern und Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die 46,0. Konferenz der Informatikfachschaften in Bremen spricht sich deutlich gegen das Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts (PAG-Neuordnungsgesetz) aus.
Die {{KIF|46,0}} (KIF 46,0) spricht sich aufgrund eklatanter Grundrechtsmängel, sowie Verstöße gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht gegen den [https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000013000/0000013038.pdf Gesetzesentwurf zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts] ([[Medium:Neufassung PAG-Neuordnungsgesetz.pdf|Kopie]]) und gegen den [https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-2351.pdf Gesetzesentwurf zur Stärkung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen] ([[Medium:Nrw polizeigesetz neu.pdf|Kopie]]) aus.  
Die 46,0. Konferenz der Informatikfachschaften in Bremen spricht sich absolut und fundamental dagegen aus, dieses Gesetz als mögliches Muster für alle Polizeigesetze in Deutschland zu nutzen.
Die 46,0. Konferenz der Informatikfachschaften in Bremen kritisiert nachdrücklich die bayerische Landesregierung für ihre unreflektierte und von Unkenntnis gezeichnete Nutzung neuer Techniken wie sogenannter "intelligenter Videoüberwachung". Die bayerische Landesregierung geht von einem statistischen Fall aus, doch in der Strafverfolgung geht der statistischen Fall zu ungunsten des Einzelfalles.
Die bayerische Staatsregierung demonstriert Unverständnis in informatischen und datenschutztechnischen Grundlagen. Die Durchsuchung von räumlich getrennten Speichermedien wird als hochgradig problematisch betrachtet, da der betroffene Personenkreis und die betroffenen Speichermedien unter Umständen unüberschaubar groß werden kann. Neben der Tatsache, dass angezweifelt wird, ob die Polizei die personellen Mittel und die fachlichen Kenntnisse zur Verarbeitung dieser Datenmengen hat, muss kritisiert werden, dass auf diese Weise das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller Bürger\*innen verletzt wird. Der Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen zur Datenerhebung wird als kritisch betrachtet, insbesondere die fehlende Definition des Begriffs "unbemanntes Luftfahrtsystem" sowie die weitere technische Ausstattung.  
Die 46,0. Konferenz der Informatikfachschaften in Bremen prangert an, dass das das Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts (PAG-Neuordnungsgesetz) zu einer lückenlosen Überwachung aller Personen in Bayern, Deutschland und daüber hinaus führen kann.  
Es ist festzuhalten, dass die Begründung des Gesetzestextes weitergehende Befugnisse ermöglichen, als nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu rechtfertigen sind. Des Weiteren sind unter anderem die Begriffe der "drohenden Gefahr", "Explosivmittel" und "unbemanntes Luftfahrtsystem (Drohne)" weder in der Begründung noch im Gesetzestext hinreichend (wohl)definiert.
Die 46,0. Konferenz der Informatikfachschaften in Bremen fordert die bayerische Staatsregierung dazu auf, diesen Gesetzesentwurf zurückzuziehen, ein Anhörungsverfahren mit Expert\*innen aller Fachbereiche - insbesondere für den Bereich der IT - und genug Zeit und Raum für inhaltliche Diskussionen zuzulassen und die Proteste gegen das Gesetz als demokratisch legitim anzuerkennen.


Die KIF 46,0 spricht sich dagegen aus, diese Gesetze als Muster für alle Polizeigesetze in Deutschland zu nutzen.


Die KIF 46,0 schließt sich in den wesentlichen Punkten, insbesondere im Hinblick auf die Ausweitung der Überwachung der Telekommunikation, der Videoüberwachung, des Eingriffs in Informationstechnische Systeme und der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, sowie der Mitwirkungspflicht von Diensteanbietern der [http://strafverteidigervereinigung-nrw.de/files/presseerklaerung_der_strafverteidigervereinigung_nrw_e.v.pdf Presseerklärung der Strafverteidigervereinigung NRW e.V.] ([[Medium:Presseerklaerung der strafverteidigervereinigung nrw e.v.pdf|Kopie]]) an.


**Begründung**
Die KIF 46,0 bestärkt in diesem Zusammenhang die Resolutionen der KIF 35,0 "[[KIF350:Arbeitskreise/Sicherheit_-_offener_Brief_-_Formulierung|Offener Brief zur Inneren Sicherheit]]", KIF 36,5 "[[KIF365:Überwachung|Überwachung]]" und insbesondere KIF 36,0 "[[KIF360:Anti-Terrorgesetze|Anti-Terrorgesetze]]".
(WIP)
 
Beispiele für Artikel die scheiße sind.
 
Vor dem historischen Hintergrund in Deutschland ist eine derartige Entwicklung hochproblematisch. Wir haben eine relativ friedliche Verhältnis zu unserem Staat (vgl RAF) - wozu brauchen wir _jetzt_ dieses Gesetz?
'''Im Konsens angenommen'''
Missbräuchlicher Einsatz kann kommen. Insbesondere wenn der richterliche Vorbehalt wegfällt.
 
Gesichtserkennung - aktuelle Werte für Berlin Westkreuz/Südkreuz (?) raussuchen.
[[Kategorie:Resolution]]

Aktuelle Version vom 15. Mai 2018, 04:10 Uhr

Die 46,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften (KIF 46,0) spricht sich aufgrund eklatanter Grundrechtsmängel, sowie Verstöße gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht gegen den Gesetzesentwurf zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts (Kopie) und gegen den Gesetzesentwurf zur Stärkung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen (Kopie) aus.

Die KIF 46,0 spricht sich dagegen aus, diese Gesetze als Muster für alle Polizeigesetze in Deutschland zu nutzen.

Die KIF 46,0 schließt sich in den wesentlichen Punkten, insbesondere im Hinblick auf die Ausweitung der Überwachung der Telekommunikation, der Videoüberwachung, des Eingriffs in Informationstechnische Systeme und der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, sowie der Mitwirkungspflicht von Diensteanbietern der Presseerklärung der Strafverteidigervereinigung NRW e.V. (Kopie) an.

Die KIF 46,0 bestärkt in diesem Zusammenhang die Resolutionen der KIF 35,0 "Offener Brief zur Inneren Sicherheit", KIF 36,5 "Überwachung" und insbesondere KIF 36,0 "Anti-Terrorgesetze".


Im Konsens angenommen