KIF460:Resolutionen/Besetzung von Findungskommissionen in Niedersachsen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die {{KIF|46,0}} fordert das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur zu einer Überarbeitung des [http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsvorisprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=1n&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-HSchulGND2007V9P38&doc.part=S&toc.poskey= §38 Abs. 2 NHG] auf, so dass alle Statusgruppen stimmberechtigt in Findungskommissionen für eine Präsidentinnen oder einen Präsidenten entsandt werden.
Die {{KIF|46,0}} fordert das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur auf, [http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsvorisprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=1n&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-HSchulGND2007V9P38&doc.part=S&toc.poskey= § 38 Abs. 2 Niedersächsisches Hochschulgesetz] so zu überarbeiten, dass alle Statusgruppen stimmberechtigt in Findungskommissionen für eine Hochschulleitung vertreten sind.


'''Im Konsens angenommen'''


== Begründung und Hintergründe ==
[[Kategorie:Resolution]]
Das NHG besagt das nur 3 Mitglieder aus dem Senat in eine Findungskommission entsendet werden, dadurch können nur drei von viert Statusgruppen ihre Meinung in der Findungskommission vertreten. Die verschiedenen an Hochschulen vertretenen Statusgruppe, die im Senat als wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung, Professor*innen und Studierende vertreten werden, haben alle ein berechtigtes Interesse an der Wahl eines neuen Präsidenten/einer neuen Präsidentin mitzuwirken.
Dieses Interesse erstreckt sich insbesondere auch auf die Findung und Auswahl geeigneter Kandidaten.
 
 
[1] http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=HSchulG+ND+%C2%A7+38&psml=bsvorisprod.psml&max=true

Aktuelle Version vom 12. Mai 2018, 22:48 Uhr

Die 46,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur auf, § 38 Abs. 2 Niedersächsisches Hochschulgesetz so zu überarbeiten, dass alle Statusgruppen stimmberechtigt in Findungskommissionen für eine Hochschulleitung vertreten sind.

Im Konsens angenommen